Verkehrsstrafen
Alk am Steuer - Nachschulung schon ab 0,5 Promille
10.10.2007
Erste substanzielle Ergebnisse ergab die zweite Sitzung des Arbeitskreises im Verkehrsministerium in Sachen Hebung der Verkehrssicherheit.
So hat man sich u.a. darauf geeinigt, dass
- eine Nachschulung fällig wird, wenn man das erste Mal mit 0,5 Promille Alkohol erwischt wird
- beim zweiten Mal ist der Führerschein für vier Wochen weg.
- Beim Telefonieren wird, wie aus dem Innenministerium zu erfahren war, die Anhaltepflicht fallen. Auch ohne dass der Polizist den kommunikationsfreudigen Lenker stoppt, kann gestraft werden
- Die Strafen werden von 25 auf 50 Euro angehoben. Vermerkung gibt es dafür allerdings keine.
- Ebenso wird es keine Vormerkungen für Tempoüberschreitungen geben.
- Wer allerdings mit mehr als 30 km/h als erlaubt ertappt wird, darf tiefer in die Tasche greifen: Die Mindeststrafe wird auf 72 Euro erhöht.
Über alle diese Punkte wurde zwischen den rund 20 Experten im Arbeitskreis Einigung erzielt. Die nächste Sitzung wurde für den 22. Oktober angesetzt.