Verkehrsstrafen

Alk am Steuer - Nachschulung schon ab 0,5 Promille

10.10.2007

Erste substanzielle Ergebnisse ergab die zweite Sitzung des Arbeitskreises im Verkehrsministerium in Sachen Hebung der Verkehrssicherheit.

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© dpa, Symbolbild
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So hat man sich u.a. darauf geeinigt, dass

  • eine Nachschulung fällig wird, wenn man das erste Mal mit 0,5 Promille Alkohol erwischt wird
  • beim zweiten Mal ist der Führerschein für vier Wochen weg.
  • Beim Telefonieren wird, wie aus dem Innenministerium zu erfahren war, die Anhaltepflicht fallen. Auch ohne dass der Polizist den kommunikationsfreudigen Lenker stoppt, kann gestraft werden
  • Die Strafen werden von 25 auf 50 Euro angehoben. Vermerkung gibt es dafür allerdings keine.
  • Ebenso wird es keine Vormerkungen für Tempoüberschreitungen geben.
  • Wer allerdings mit mehr als 30 km/h als erlaubt ertappt wird, darf tiefer in die Tasche greifen: Die Mindeststrafe wird auf 72 Euro erhöht.

Über alle diese Punkte wurde zwischen den rund 20 Experten im Arbeitskreis Einigung erzielt. Die nächste Sitzung wurde für den 22. Oktober angesetzt.

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