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Baby-Drama

Alko-Test für Hundebesitzer

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In ÖSTERREICH kündigt Beate Hartinger-Klein einen runden Tisch zu Hundehaltern an.

17 Tage hatte der kleine Waris (1) um sein Leben gekämpft, nachdem er in Wien-Donaustadt von einem Kampfhund attackiert und in den Kopf gebissen wurde – ÖSTERREICH berichtete. In der Nacht auf Freitag erlag Waris seinen schweren Verletzungen. Das Land trauert, für die Eltern brach eine Welt zusammen.

Die für Tierschutz zuständige FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein hat jetzt beschlossen zu handeln: In ÖSTERREICH kündigt sie einen runden Tisch mit den dafür ­zuständigen Bundesländer-Vertretern an. An dessen Ende sollen nicht nur einheitliche Regeln für Hundehalter, sondern auch strengere Regeln stehen.

Länder sollen Regeln für Halter vereinheitlichen

So lässt Hartinger-Klein derzeit etwa eine Alkoholgrenze fürs Gassigehen prüfen. Könnte also sein, dass man künftig mit über 0,5 Promille nicht mehr mit dem Hund vor die Haustüre darf.

Für Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, durchaus eine sinnvolle Maßnahme: „Das bräuchte es aber bei allen Hunderassen, nicht nur bei Listenhunden.“ Die Expertin hofft, zu dem runden Tisch eingeladen zu werden.

„Durchaus möglich“ ist es, laut Hartingers Sprecher, dass auch FPÖ-Bundestierschutzbeauftragte Philippa Strache mit am Tisch sitzt.

Petrovic: "Es braucht Punkte-Führerschein"

ÖSTERREICH: Braucht es strengere Regeln für Hundehalter?

Madeleine Petrovic: Es braucht vor allem bessere Regeln. Dieses Kampfhundegesetz ist völlig verfehlt, weil es per se keine Kampfhunde gibt – es gibt nur verantwortungslose Halter. Wir fordern deshalb bessere Regeln bei Herkunftsnachweisen von importierten Hunden oder jenen aus Tierhandlungen. Denn die ersten 12 Lebenswochen entscheiden übers Sozialverhalten. Außerdem hielte ich eine Art Punkteführerschein für sinnvoll. Fällt man zu oft auf, wird das Tier abgenommen.

ÖSTERREICH: Und ist eine Alkohol-Obergrenze sinnvoll?

Petrovic: Durchaus. Die sollte aber für Halter von allen Rassen, nicht nur bei Listenhunden gelten. Die Hunde sollten vorübergehend ins Tierheim, wo die Besitzer sie dann auslösen müssen.

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