Wer keine entsprechende Ausbildung hat, muss einen speziellen Kurs besuchen. ÖSTERREICH liefert Ihnen alle Adressen der Anbieter von Babysitter-Schulungen.
Die Richtlinien für die neue steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beinhalten, dass die Dienste einer "pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson" in Anspruch genommen wurden.
Bedingungen
Babysitter müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Neben der klassischen Anstellung sind auch Werkverträge, sowie die
Abrechnung über Dienstleistungsschecks möglich. Um als "pädagogisch
qualifiziert" durchzugehen, müssen außerdem bestimmte
Ausbildungsbedingungen erfüllt sein.
Entsprechende Ausbildung
Die benötigte Ausbildung kann im Rahmen
von Spezialkursen erworben werden oder im Rahmen anderer Ausbildungen, in
denen diese Kenntnisse im vorgesehenen Ausmaß vermittelt werden. Eine den
Erfordernissen entsprechende Ausbildung ist insbesondere in folgenden Fällen
schon gegeben:
- Lehrgänge für Tageseltern nach den diesbezüglichen landesgesetzlichen Vorschriften
- Schulung für Au-Pair-Kräfte im Sinne des § 49 Abs. 8 ASVG
- Elternbildungsseminare
- Babysitterausbildung
- Ausbildung zur Kindergartenpädagogin, zur Horterzieherin, Früherzieherin
- pädagogisches Hochschulstudium an einer Universität, einer Pädagogischen Akademie oder einer vergleichbaren Einrichtung sowie ein pädagogisches Teilstudium (z. B. Wirtschaftspädagogik)
Wer keine solche Ausbildung vorweisen kann, muss eine Babysitter-Schulung in Anspruch nehmen.
Anbieter von Babysitter-Schulungen
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