Auch Handel muss nun schließen - Nur Lebensmittel, Drogerien oder Apotheken ausgenommen.
Wien. Noch ist keine Entspannung der Corona-Situation in Sicht. Nach wie vor steigen die Zahlen der Neuinfektionen und stagnieren auf hohem Niveau. Eine Überlastung der Spitäler soll unbedingt verhindert werden. Dazu will die Bundesregierung nun neue, härtere Maßnahmen treffen, um die Infektionszahlen zu drücken. Am Samstag um 16.30 Uhr wird das Paket vom "virologischen Quartett" – also Kanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) sowie Vizekanzler Werner Kogler und Gesundheitsminister Rudolf Anschober – präsentiert. Die neuen Maßnahmen gelten für drei Wochen – ab Dienstag, dem 17. November bis zum 6. Dezember. Die Ausgangsbeschränkungen werden von der Nacht auf den Tag ausgedehnt. Oe24 liegt der Verordnungs-Entwurf vor.
Ausnahmen der Ausgangsregeln
Ausgangsregelung. Die Ausgangsregeln und die Ausnahmen dazu werden in der neuen Verordnung strenger definiert. Abgesehen der eigenen Haushaltszugehörigen darf man nur mehr den Lebenspartner, "einzelne engste Angehörigen" oder "einzelne wichtige Bezugspersonen" treffen. Laut dem Entwurf der "COVID-19-Notsituationsverordnung" ist das Verlassen des eigenen Wohnbereiches nur noch unter Ausnahmen erlaubt. So darf man etwa zur "Deckung notwendiger Grundbedürfnisse" das Haus verlassen. Darunter fallen etwa Einkäufe, als "Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens" und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Religion. Den eigenen Wohnbereich darf man ebenfalls für "die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung", verlassen.
Für die "Tier-Versorgung" darf man raus. Zur Ausübung beruflicher Zwecke darf man ebenso den eigenen Wohnbereich verlassen, "sofern dies erforderlich" ist.
Arbeit. Die Arbeit soll wenn möglich auf Home Office umgestellt werden. Außerdem darf man zur körperlichen und psychischen Erholung nach draußen. Im Verordnungs-Entwurf wird auch erwähnt, dass man für "unaufschiebbare Behörden- oder Gerichtsgänge" den Wohnbereich verlassen darf.
Handel sperrt zu
Handel. Der Entwurf sieht zudem vor, dass jetzt auch der Handel zusperrt. Ausgenommen bleibt nur die Deckung des täglichen Bedarfs. Von der Schließung des Handels ausgenommen wird der Gesundheitsbereich (also neben den Apotheken etwa auch der Medizinprodukteverkauf), der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Trafiken, Abfallentsorger und Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert.
Schulbereich nicht im Entwurf
Schule. Nicht enthalten ist in diesem Entwurf der Schulbereich, der vom Bildungsministerium mit einer eigenen Verordnung geregelt werden soll. Dieser liegt zwar noch nicht vor, es soll aber schon fix sein, dass alle Schulen ebenfalls bis inklusive 6. Dezember auf Fernunterricht umstellen und es nur für den Notfall eine Betreuung (und keinen Unterricht) vorort geben wird. Auch die Kindergärten dürften großteils schließen.
Besuche in Spitälern drastisch reduziert
Die neuen Details: Das ist die Lockdown-Verordnung
- Kontaktverbot
Abgesehen der eigenen Haushaltszugehörigen darf man nur mehr den Lebenspartner, "einzelne engste Angehörigen" oder "einzelne wichtige Bezugspersonen" treffen.
Vom Kontaktverbot gelten folgende Ausnahmen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
1. der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird,
2. die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
3. die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
4. die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
5. die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie
6. die Versorgung von Tieren
Schulen sperren zu, Veranstaltungen untersagt
- Schulen ab Dienstag zu
Nicht enthalten ist in diesem Entwurf der Schulbereich, der vom Bildungsministerium mit einer eigenen Verordnung geregelt werden soll. Dieser liegt zwar noch nicht vor, es soll aber schon fix sein, dass alle Schulen ebenfalls bis inklusive 6. Dezember auf Fernunterricht umstellen und es nur für den Notfall eine Betreuung (und keinen Unterricht) vorort geben wird. Auch die Kindergärten dürften großteils schließen.
- Veranstaltungen sind untersagt
- In öffentlichen Räumen ist ein Abstand von einem Meter einzuhalten
- Ein-Meter-Abstand und Mund-Nasenschutz in den Öffis (Ausnahme, sind zu volle U-Bahnen, Busse, Züge etc. und beim Ein- und Aussteigen)
Handel & Dienstleistungen schließen
- Handel sperrt zu
- Friseure, Stylisten und Kosmetiker sperren zu
- Museen, Theater und Tierparks werden geschlossen
Apotheken, Drogerien, Lebensmittelhandel und Tankstellen bleiben offen
- Apotheken bleiben geöffnet
- Supermärkte, Drogerien, Banken, Trafiken und Tankstellen bleiben ebenfalls offen
Gastro & Hotels bleiben geschlossen
- Restaurants, Cafés etc. bleiben weiterhin geschlossen
- Hotels bleiben ebenfalls zu
- Betreten vom Sportstätten bleibt untersagt. Ausgenommen sind Spitzensportler
Besuchsverbote von Pflegeheimen & Spitälern
- Besuchsverbote gelten für Pflegeheime
- In Spitälern sind Besuche ebenfalls verboten