Im Sommer 2012 wurde von der Regierung das Transparenzpaket beschlossen, auch auf den Wahlkampf zur heurigen Nationalratswahl wird sich das Gesetzespaket auswirken. Mit der Wahlkampfkostendeckung darf jede Partei maximal sieben Millionen Euro für Werbung ausgeben.
Die Regelung tritt ab Dienstag in Kraft. Bis zur Wahl am 29. September bleiben den Parteien also fast drei Monate Zeit um Wahlwerbung zu betreiben. Die Strafzahlung bei einem Verstoß gegen die Regelung macht maximal 20 Prozent der Überschreitung aus. Ursprünglich war das bis zu Dreifache der Überschreitung vorgesehen.
Einschränken müssen sich in erster Linie die beiden Regierungsparteien, SPÖ und ÖVP. Bei der letzten NR-Wahl 2008 gaben beide Parteien deutlich mehr als sieben Millionen für den Wahlkampf aus. Bei der SPÖ betrugen die Kosten 10 Millionen Euro, bei der ÖVP sogar 12,4 Millionen Euro. Die anderen Parteien im Nationalrat lagen deutlich unter der jetzigen 7-Millionen-Grenze (FPÖ – 4,3 Mio, BZÖ – 3,3 Mio., Grüne 3 Mio.).
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