Strafvollzug
Amnesty kritisiert Taser-Comeback
24.04.2009
Amnesty International lobt zwar die strengeren Auflagen, ist aber dennoch gegen eine Verwendung des Elektro-Schockers. Justizministerin Bandion-Ortner hat sie wieder zugelassen.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) will den Gebrauch von Tasern im Strafvollzug wieder zulassen - unter strengen Auflagen, die den Empfehlungen von Amnesty International (ai) entsprechen. Diese Interpretation der Ressortchefin wies ai-Generalsekretär Heinz Patzelt vehement zurück: "Ich kenne den Erlass nicht, kann mir aber nur schwer vorstellen, dass dieser unseren Empfehlungen entspricht."
334 Tote durch Taser
Für ai sind die geplanten Auflagen keine
Garantie dafür, dass Taser nicht als "Folterinstrument" missbraucht würden.
Erfahrungen in den USA und Kanada würden zeigen, dass der Einsatz bald zur
Routine wird und sogar bei Verkehrskontrollen durchgeführt werde. Nach
Angaben von ai starben von 2001 bis August 2008 in den USA 334 Menschen nach
der Anwendung eines Tasers.
"Finger weg, solange es keine umfassende, kritisch hinterfragende Studie gibt, die ausschließen kann, dass Elektroschockpistolen tödlich sind", meint der Generalsekretär von ai. Bisherige Studien beweisen nicht, dass die Waffe besser sei, sondern lediglich dass sie weniger schlecht sei, als andere. Er rät der Ministerin vorerst bei der Studie im Innenministerium mitzuwirken, die im Herbst fertig werden soll.
Für Patzelt ist es kein Zufall, dass die Ministerin den Einsatz von Tasern genau zur Zeit des Personalsparpakets einführen will: "Die Aufgabe des Justizwachebereiches ist es, Menschen zu korrigieren. Es ist schlichtweg menschenrechtswidrig, wenn nun plötzlich Personal durch Technik ersetzt werden soll."