Der SPÖ-Sozialminister lädt ÖVP, ÖAAB, Gewerkschaft und Senioren zu einer "Offener Dialogrunde" ein. ÖVP-Amon lehnt ab.
SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger unternimmt einen neuen Versuch, seine 68. ASVG-Novelle mit der unbefristeten Verlängerung der Hackler-Regelung doch noch über die Bühne zu bringen: Für nächsten Dienstag lädt er alle Beteiligten zu einer "offenen Dialogrunde" ein. Doch die ÖVP nimmt seine Bemühungen nicht an.
ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon hat Freitagnachmittag seine Teilnahme an dem offenen Dialogrunde", zu dem Buchinger für kommenden Dienstag eingeladen hat, abgesagt. Der ÖAAB tritt wie Buchinger für eine Verlängerung der Hackler-Regelung ein.
"Zu kurzfristige" Medieninszenierung
Die Einladung sei
zu kurzfristig ausgesprochen worden, so Amon in einer Aussendung. Außerdem
seinen "im gleichen Atemzug auch die Medien" informiert worden. Dies würde
eindeutig zeigen, "dass es Buchinger dabei ausschließlich um eine
Medieninszenierung und wieder nicht um die Sache selbst geht. Das ist im
Interesse der Betroffenen äußerst enttäuschend." Offenbar gehe es dem
Sozialminister nur darum, künstlich Druck aufzubauen, zu dem aber überhaupt
keine Notwendigkeit bestehe.
Rot-schwarze Runde
Auf ÖVP-Seite sind die Einladungen Buchingers
am Freitagnachmittag an beide Kontrahenten des parteiinternen Zwists -
sowohl an Wirtschaftsminister Martin Bartenstein als auch an
ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon - gegangen. Eingeladen sind auch die
Präsidenten der Sozialpartner, FSG-Chef Wilhelm Haberzettl und der Chef des
Seniorenrates, Karl Blecha.
Konflikt in Schwarz
Der ÖAAB fordert ebenso wie Buchinger eine
unbefristete Verlängerung der Hackler-Regelung über das Jahr 2010 hinaus.
Bartenstein ist dagegen und will auf das neue Gutachten der "Kommission
zur langfristigen Sicherung der Pensionen" im Februar warten.
Die schwarzen Arbeitnehmervertreter hatten mit einem parteiinternen Aufstand gedroht: ÖAAB-Chef Fritz Neugebauer meinte am Freitag, dass die 28 ÖVP-Nationalratsabgeordneten aus dem ÖAAB einer Novelle ohne unbefristete Hackler-Regelung vielleicht nicht zustimmen könnten.