U-Ausschuss
Amon scheitert mit Befangenheits-Antrag
05.04.2012
Generalprokuratur: Verfahren bleibt bei Staatsanwaltschaft Wien.
Der ÖVP-Fraktionsführer im Korruptions-Untersuchungsausschuss Werner Amon ist mit seinem Befangenheitsantrag bei der Justiz abgeblitzt. Die Generalprokuratur hat am Donnerstag entschieden, dass das Verfahren gegen ihn in der Telekom-Causa bei der Staatsanwaltschaft Wien bleibt. Sein Vorwurf, die Staatsanwaltschaft Wien habe in der Causa Kampusch Ermittlungsfehler begangen, stelle keinen Grund für eine Übertragung seiner Strafsache an eine andere Anklagebehörde dar, argumentierte die Generalprokuratur in einer Aussendung.
Amon hatte gemeint, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Oberstaatsanwaltschaft Wien seien in seiner Causa befangen und hatte daher einen Befangenheitsantrag eingebracht. Er wollte die Ermittlungen gegen seine Person wegen einer ungeklärten Zuwendung des Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger an den ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB einer Staatsanwaltschaft außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Wiener Oberbehörde übertragen lassen.
Bei den Ermittlungen gegen Amon geht es um eine 10.000 Euro-Zahlung der Firma "Valora" an die ÖAAB-Zeitschrift "Freiheit" im Jahr 2007 - der Vorwurf lautet auf Geldwäsche. Der VP-Mandatar war zum damaligen Zeitpunkt Generalsekretär des VP-Arbeitnehmerbunds. Eine Gegenleistung für die Zahlung war zumindest bisher nicht belegbar. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte deshalb die Aufhebung von Amons Immunität als Abgeordneter beantragt, der Nationalrat ist diesem Begehren inzwischen bereits nachgekommen. Amon sah einen Zusammenhang zwischen den Ermittlungen gegen seine Person und seiner Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien im Fall Kampusch, da er öffentlich die Einzeltäter-Theorie angezweifelt hatte.
"Kein Anlass"
Die Generalprokuratur hat jedoch nach eigenen Angaben "keinen Anlass gefunden", der Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren gegen Amon abzunehmen und einer anderen Staatsanwaltschaft zu übertragen. Dass Amon öffentlich den Vorwurf von Ermittlungsfehlern in einer Strafsache (Causa Kampusch, Anm.) erhoben habe, die "in keinem sachlichen Zusammenhang" mit dem Ermittlungsverfahren gegen Amon stehe, stelle "keinen Grund für die Übertragung der Zuständigkeit in der vorliegenden Strafsache dar", heißt es in der Aussendung der Generalprokuratur.
Eine Delegierung komme nur ausnahmsweise und bei Vorliegen wichtiger Gründe in Betracht. Eine solche könne nur dann erfolgen, "wenn die hiefür maßgeblichen Gründe eine besondere Erheblichkeit erreichen, also der begründete Eindruck einer jedenfalls nicht unparteilichen und unvoreingenommenen Vorgangsweise im Ermittlungsverfahren entstehen kann".
Amon nimmt Entscheidung "zur Kenntnis"
Amon hat die Entscheidung der Generalprokuratur, das gegen ihn geführte Verfahren in der Causa Telekom bei der Staatsanwaltschaft Wien zu belassen, "zur Kenntnis" genommen. Mit der Ablehnung seines Befangenheitsantrages sieht Amon eine Chance vertan, das schwindende Vertrauen in die Justiz nachhaltig zu stärken, wie er in einer Aussendung erklärte.
Seine persönliche Kritik und Skepsis gegenüber der Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft Wien hält Amon ausdrücklich "weiterhin aufrecht".