BP-Wahl - FPÖ-Anwälte widersprechen Van der Bellens Seite.
Die Anwälte der FPÖ haben am Montag den jüngsten Aussagen von Alexander Van der Bellens Seite zur Wahlanfechtung widersprochen: Dass bei der Auszählung gegen das Gesetz verstoßen wurde, sei nach den Zeugenanhörungen evident. Und in der bisherigen Judikatur des Höchstgerichts habe eine bloße Gesetzesverletzung bisher bereits für eine Aufhebung ausgereicht, schrieben sie in einer Aussendung.
VdB-Team: "Keine Manipulation"
Van der Bellens Vertreter hatten am Wochenende betont, dass nach vier Tagen öffentlicher Verhandlung im Verfassungsgerichtshof (VfGH) kein einziger Hinweis auf eine Manipulation bei der Bundespräsidenten-Stichwahl aufgetaucht sei. Dem Argument, dass der VfGH bisher Wahlen schon aufgehoben hat, wenn gegen Bestimmungen verstoßen wurde, die Manipulationen verhindern sollen, können sie nichts abgewinnen. VfGH habe sonst immer aufgrund der Akten und bei "Anscheinsverdacht" entschieden. Durch die öffentliche Verhandlung sehen sie dagegen den Beweis erbracht, dass es keine Manipulationen gab.
FPÖ-Kanzlei widerspricht
Die Kanzlei B&S Böhmdorfer Schender für die FPÖ sieht sich dagegen bisher "in praktisch allen relevanten Aspekten bestätigt". Das Beweisverfahren habe "unzählige, teils gravierende Verstöße gegen Wahlgesetze" aufgezeigt - die die gegnerische Seite schlicht negierte. Und in seiner bisherigen Rechtsprechung habe der VfGH keinen Nachweis gebraucht, dass das Wahlergebnis tatsächlich manipuliert wurde, wenn jene Punkte der Wahlordnung verletzt wurden, die "eine einwandfreie Prüfung der Stimmenzählung sichern sollen".
Wahlmanipulation sei nicht das Thema
Beim Beweisverfahren sei es auch "nur am Rande" darum gegangen, ob es wirklich Wahlmanipulationen gegeben habe, argumentieren Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender weiter. Das wären dann auch Straftatbestände, die Sache der Strafverfolgungsbehörden seien. Und zu fordern, dass der VfGH von seiner bisherigen "zu Recht strengen Judikatur" abgesehen soll, lasse Verständnis für fundamentale Säulen des Rechtsstaates vermissen.
Lob gab es auch von Böhmdorfer und Schender für das VfGH-Verfahren, das "mit höchster Gewissenhaftigkeit geführt" werde.