Nur Strache durfte anfechten, dieses Verfahren läuft.
Eine Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zurückgewiesen - und zwar jene durch den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. Das ist allerdings nicht jene, zu der derzeit aufwendig in öffentlicher Verhandlung Zeugen befragt werden. Diese Anfechtung kam von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der als Zustellungsbevollmächtigter anfechtungsberechtigt war.
Der Kandidat einer Präsidentenwahl hat hingegen laut Bundespräsidentenwahlgesetz keine Möglichkeit, die Wahl vom VfGH überprüfen zu lassen. Dieses Recht hat nur der zustellungsbevollmächtigte Vertreter. Auch eine ebenfalls mit Hilfe der FPÖ eingebrachte Anfechtung eines Bürgers wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen.