"Anfütterungs"-Gesetz

Korruption: SPÖ mit Karl-Vorschlägen zufrieden

08.03.2012

Jarolim: Entwurf enthält alle wesentlichen Punkte.

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Die SPÖ ist mit der von Justizministerin Beatrix Karl (V) vorgelegten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts zufrieden. "Wir unterstützen das und halten das für vernünftig", sagte SP-Justizsprecher Hannes Jarolim gegenüber der APA. Die wesentlichen Punkte würden damit umgesetzt. Über die von Experten kritisierten Anfütterungsparagrafen werde man noch einmal diskutieren.

   Für Jarolim sind die von Karl vorgelegten Verschärfungen "ein gangbarer Weg". "Die Sozialdemokratie wird sich sicherlich nicht gegen die Vorlage stellen", so der SP-Justizsprecher. Die wesentlichen Punkte seien darin enthalten: Die volle Einbeziehung inländischer Abgeordneter, der Bürgermeister und Regierungsmitglieder sowie der staatlich kontrollierten Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht sowie die Strafbarkeit des "Anfütterns".

   Unter letzterem versteht man den Versuch, sich Politiker oder Beamte ("Amtsträger") mit wiederholten kleineren Zuwendungen gewogen zu halten. An diesem Punkt in Karls Entwurf hatte es zuletzt allerdings Expertenkritik gegeben. So stieß sich der ehemalige Rechnungshofpräsident Franz Fiedler in der "Presse" (Mittwoch-Ausgabe) daran, dass die konkrete Formulierung es ermöglichen würde, Amtsträger weiterhin teuer zu beschenken - und zwar dann, wenn das Geschenk nicht dazu dient, ein mögliches Amtsgeschäft "anzubahnen". Er plädiert dafür, sämtliche Geschenke "im Hinblick auf die Amtsführung" zu unterbinden.

   Jarolim will über diesen Punkt noch einmal diskutieren. Die Frage sei nämlich, wie das die Justiz erkennen könne, dass ein Geschenk mit der Absicht verbunden sei, ein Amtsgeschäft anzubahnen. Das Justizministerium solle darlegen, wie das in der Praxis funktionieren kann, so der SP-Abgeordnete.

   Mit der vorliegenden Novelle will das Justizministerium angesichts einer Reihe von mutmaßlichen Korruptionsfällen jene Entschärfungen im Strafrecht zurücknehmen, die 2009 vorgenommen wurden und für die Österreich zuletzt einen heftigen Rüffel der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) ausgefasst hatte. So wird die Bestechung von inländischen Abgeordneten sowie von Ministern, Landesräten und Bürgermeistern wieder in vollem Umfang strafbar. Die Entkriminalisierung des "Anfütterns" wird zurückgenommen. Und Korruption unter Privatfirmen wird zum "Offizialdelikt", soll von der Staatsanwaltschaft also künftig von Amts wegen (und nicht erst auf Antrag eines Betroffenen) verfolgt werden.

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