BZÖ-Broschüre

Anklage gegen Dörfler, Scheuch & Co.

05.11.2013

Den angeklagten Politikern drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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© APA/GERT EGGENBERGER
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Der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Ex-Landesparteichef Uwe Scheuch, Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig (alle FPÖ), der ehemalige BZÖ-Nationalratsabgeordnete Stefan Petzner sowie zwei Geschäftsführer einer Kärntner Landesgesellschaft sind von der Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen Untreue angeklagt worden. Dabei geht es um eine um eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten, die in leicht abgewandelter Form als Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet wurde. Dörfler ist zudem mit einer Anklage wegen Vorteilsnahme konfrontiert.

Anklage: Kärnten entstand Schaden von 219.000 Euro
Die Broschüre wurde - obwohl sie frappant an die Werbelinie des BZÖ erinnerte - aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Geht es nach der Anklage der Korruptionsstaatsanwaltschaft, ist dem Land Kärnten dadurch ein Schaden von etwa 219.000 Euro entstanden. Bei der Vorteilsnahme geht es um die Sanierung des Loibltunnels. Dörfler soll im Jahr 2004 als Verkehrslandesrat im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe einen Vorteil in der Höhe von zumindest 12.000 Euro gefordert haben. Konkret soll er das Geld gegenüber einem Mitarbeiter des Bestbieters gefordert und erklärt haben, er erwarte sich bei wesentlichen Bauaufträgen einen Sponsorbeitrag in der Höhe von ein bis drei Prozent für die Verkehrssicherheit.

Von den vier betroffenen (Ex-)Politikern war am Dienstag keiner zu einer Stellungnahme bereit. Lediglich Dörflers Anwalt, Manfred Ainedter, meldete sich zu Wort. "Wir haben mit einer Einstellung gerechnet, wir werden um einen Freispruch kämpfen", sagte der Strafverteidiger. Besonders überrascht zeigte sich Ainedter über die Anklageerhebung wegen Vorteilsnahme. "Diese Anklage gründet auf der Aussage eines einzigen Zeugen", so der Rechtsanwalt.

Eher zurückhaltend waren auch die Reaktionen der betroffenen Parteien. Geht es nach dem Kärntner FPÖ-Parteichef Christian Ragger, muss Bundesrat Dörfler vorerst keine Konsequenzen ziehen. Ragger verwies lediglich auf den Ehrenkodex der FPÖ, wonach ein Mandat erst nach einer erstinstanzlichen Verurteilung zurückzulegen sei. BZÖ-Parteichef Gerald Grosz warf der Justiz indes vor, "mit zweierlei Maß" zu messen. "Währenddessen gegen Claudia Schmied, Werner Faymann, Alois Stöger oder gegen Neos-Finanzier Hans-Peter Haselsteiner die Verfahren wie selbstverständlich eingestellt werden, werden ehemalige FPÖ oder BZÖ-Politiker im Zweifelsfall immer angeklagt und vorab kriminalisiert", so Grosz.

Aus freiheitlicher Sicht ist die Angelegenheit jedenfalls pikant: Die Anzeige gegen die vier damaligen BZÖ-Politiker wurde nämlich von der damals verfeindeten FPÖ eingebracht. Im Februar 2009 bezeichnete FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die Causa als einen "schweren und ganz besonders dreisten Fall von Amtsmissbrauch". Über die Anklage muss nun ein Schöffengericht entscheiden. Welcher Richter den Fall verhandeln wird, war vorerst offen. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Haft, für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
 

 

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