Geldwäsche-Verdacht

Anklage gegen Mensdorff-Pouilly fix

22.06.2012

Weitere Vorwürfe lauten Falschaussage und Fälschung von Beweismitteln.

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© APA, Alfons Mensdorff-Pouilly schweigt vor dem U-Ausschuss
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag gegen den Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly einen Strafantrag wegen Verdachts auf Geldwäsche, falscher Beweisaussage in zwei Untersuchungsausschüssen und der Vorlage eines angeblich verfälschten Beweismittels im gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren eingebracht. Das gab die Anklagebehörde am Nachmittag bekannt.

12,6 Mio. erhalten
Dem Strafantrag zufolge soll Mensdorff-Pouilly in den Jahren 2000 bis 2008 insgesamt rund 12,6 Mio. Euro erhalten haben, die zuvor unter Verwendung von Scheinverträgen aus dem Vermögen der "BAE systems plc" abgezogen wurden. "Mit dem Geld sollten vermutlich in Zentral- und Osteuropa Entscheidungsträger bestochen werden, um Waffengeschäfte für das Unternehmen zu erlangen", so die Staatsanwaltschaft. Im Falle einer Verurteilung drohen nun fünf Jahre Haft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Ein Mitarbeiter Mensdorffs, der diesem bei den Geldtransfers behilflich gewesen sein soll, wurde mitangeklagt. Die tatsächliche Verwendung des Geldes konnte laut Staatsanwaltschaft nicht aufgeklärt werden.

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