Noch heuer könnte ein Gericht über Kurz befinden
Anklage: Was Kurz jetzt droht
06.07.2023In Bälde könnte die Strafanzeige wegen mutmaßlicher Falschaussage dem Ex-Kanzler zugestellt werden.
Wien. Einen Tag nachdem der Weisungsrat des Justizministeriums de facto grünes Licht für einen Strafantrag wegen mutmaßlicher Falschaussage gegen Sebastian Kurz gegeben hatte, saß dieser in einem komfortablen Business-Class-Sitz der Austrian Airlines Richtung New York. Der Ex-Kanzler postete selbst genüsslich das Foto von sich – natürlich mit Handy – in seiner Instagram-Story. Die wenig subtile Botschaft dahinter: I couldn’t care less (es könnte mir nicht wurschter sein).
Post von Sebastian Kurz Ex-Kanzler jettete am Mittwoch nach New York City.
Tatsächlich hatte der einstige VP-Chef bereits seit geraumer Zeit mit einer Anklage gegen sich gerechnet. In dem Fall geht es bekanntlich darum, dass ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vorwirft, vor dem Ibiza-U-Ausschuss 2020 wissentlich die Unwahrheit gesagt zu haben. Kurz selbst bestreitet das vehement. Ein Straftatbestand liegt jedenfalls nur vor, wenn man dem einstigen Ober-Türkisen nachweisen kann, dass er mit Vorsatz falsch ausgesagt hätte.
Grundsätzlich geht es darum, ob Kurz seine Involvierung in die damalige Bestellung von Thomas Schmid absichtlich geleugnet habe oder nicht. Mehrere Chats mit Schmid deuten darauf hin, dass er involviert gewesen sei. 28 Zeugen haben der WKStA aber ihren Verdacht nicht bestätigt.
Bei Verurteilung bis zu drei Jahre Haft
Ausmaß. Im Moment ist der Strafantrag noch gar nicht zugestellt – nicht, weil Kurz in den USA ist, sondern weil der Weisungsrat noch Fragen hatte. Sobald diese geklärt sind, kann es schnell gehen. Formal muss Justizministerin Alma Zadic das dann unterschreiben. Dann ergeht es an Oberstaatsanwaltschaft und WKStA. Letztere muss es dann Kurz schicken.
Wie der Fall dann vor Gericht – die Verhandlung könnte prinzipiell noch dieses Jahr stattfinden – entscheiden wird, ist offen. Kurz ist zuversichtlich, dass es mit einem Freispruch enden wird. Im Fall einer Verurteilung würden ihm theoretisch bis zu drei Jahre Haft blühen. Da er unbescholten ist, würde ihm freilich kein Gefängnis drohen.