Nicht gemeinnützig?

Anonyme Anzeige wegen SPÖ-Stiftung

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Die Stiftung der steirischen Roten beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Laut Anzeige ist sie nicht gemeinnützig, vielmehr wurden darüber Steuern hinterzogen.

Die Turbulenzen um die Stiftung der steirischen SPÖ nehmen kein Ende: Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist laut Medienberichten am Freitag eine anonyme Anzeige eingegangen, in der der SPÖ vorgeworfen wird, keinen Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht und somit Steuern hinterzogen zu haben.

Nicht gemeinnützig
In der anonymen Anzeige wird aus dem Umstand, die Stiftung habe dem Finanzamt nie Bilanzen oder Steuererklärungen vorgelegt, geschlossen, sie sei nicht gemeinnützig, habe gegen die Offenlegungspflicht verstoßen und daher Steuern in unbekannter Höhe hinterzogen. Man werde sich die Angelegenheit anschauen und dann entscheiden, ob die Anzeige an die Finanzbehörde oder die Polizei zwecks weiterer Ermittlungen weitergeleitet werde, heißt es aus der Staatsanwaltschaft.

Zur Kernfrage der "Gemeinnützigkeit" der SPÖ-Stiftung gibt es unterschiedliche Fachmeinungen: Die als Stiftungszweck angeführte "Verfolgung und Verwirklichung sozialdemokratischer Ideale" wird von einigen Experten als nicht hinreichend beurteilt, letztendlich scheint es entscheidend, ob die Finanzbehörde diesen als "gemeinnützig" anerkannt hat oder nicht.

ÖVP ortet Parteifinanzierung
Die ÖVP hatte in den vergangenen Tagen wiederholt durch Rechnungen zu untermauern versucht, dass über die Stiftungsfirma "Fortunacommerz" Teile des Landtagswahlkampfs 2005 bestritten worden seien. Während der politische Mitbewerber es als erwiesen ansieht, dass die Stiftung zahlte, also der Verdacht Parteienfinanzierung vorliege, beteuert die SPÖ, die Partei habe die Stiftungsfirma - völlig korrekt - beauftragt und bezahlt.

Voves kündigt Gutachten an
SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves verweist wieder auf das von Stiftungsvorstand Peter Schachner-Blazizek - Voves' Vorgänger als SPÖ-Landeschef - bei Stiftungsexperten Martin Piaty beauftragte Gutachten, das nach Pfingsten der Öffentlichkeit vorgelegt wird. Es soll etwaige Geldflüsse zwischen Stiftung und Partei erhellen und die Frage klären, ob sich die Partei durch die Stiftung Steuervorteile verschafft habe.

Zudem hat am Freitag hat das BZÖ im Parlament - nicht verbindliche - Entschließungsanträge eingebracht, die eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Parteistiftungen sowie den gesetzlichen Ausschluss von Parteien von Stiftungen zum Ziel hatten.

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