Nicht gemeinnützig?
Anonyme Anzeige wegen SPÖ-Stiftung
29.05.2009
Die Stiftung der steirischen Roten beschäftigt die Staatsanwaltschaft. Laut Anzeige ist sie nicht gemeinnützig, vielmehr wurden darüber Steuern hinterzogen.
Die Turbulenzen um die Stiftung der steirischen SPÖ nehmen kein Ende: Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist laut Medienberichten am Freitag eine anonyme Anzeige eingegangen, in der der SPÖ vorgeworfen wird, keinen Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht und somit Steuern hinterzogen zu haben.
Nicht gemeinnützig
In der anonymen Anzeige wird aus dem
Umstand, die Stiftung habe dem Finanzamt nie Bilanzen oder Steuererklärungen
vorgelegt, geschlossen, sie sei nicht gemeinnützig, habe gegen die
Offenlegungspflicht verstoßen und daher Steuern in unbekannter Höhe
hinterzogen. Man werde sich die Angelegenheit anschauen und dann
entscheiden, ob die Anzeige an die Finanzbehörde oder die Polizei zwecks
weiterer Ermittlungen weitergeleitet werde, heißt es aus der
Staatsanwaltschaft.
Zur Kernfrage der "Gemeinnützigkeit" der SPÖ-Stiftung gibt es unterschiedliche Fachmeinungen: Die als Stiftungszweck angeführte "Verfolgung und Verwirklichung sozialdemokratischer Ideale" wird von einigen Experten als nicht hinreichend beurteilt, letztendlich scheint es entscheidend, ob die Finanzbehörde diesen als "gemeinnützig" anerkannt hat oder nicht.
ÖVP ortet Parteifinanzierung
Die ÖVP hatte in den
vergangenen Tagen wiederholt durch Rechnungen zu untermauern versucht, dass
über die Stiftungsfirma "Fortunacommerz" Teile des Landtagswahlkampfs 2005
bestritten worden seien. Während der politische Mitbewerber es als erwiesen
ansieht, dass die Stiftung zahlte, also der Verdacht Parteienfinanzierung
vorliege, beteuert die SPÖ, die Partei habe die Stiftungsfirma - völlig
korrekt - beauftragt und bezahlt.
Voves kündigt Gutachten an
SPÖ-Landeshauptmann Franz Voves
verweist wieder auf das von Stiftungsvorstand Peter Schachner-Blazizek -
Voves' Vorgänger als SPÖ-Landeschef - bei Stiftungsexperten Martin Piaty
beauftragte Gutachten, das nach Pfingsten der Öffentlichkeit vorgelegt wird.
Es soll etwaige Geldflüsse zwischen Stiftung und Partei erhellen und die
Frage klären, ob sich die Partei durch die Stiftung Steuervorteile
verschafft habe.
Zudem hat am Freitag hat das BZÖ im Parlament - nicht verbindliche - Entschließungsanträge eingebracht, die eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Parteistiftungen sowie den gesetzlichen Ausschluss von Parteien von Stiftungen zum Ziel hatten.