Seit 1. November könnte Claudia Haider die Landespension beziehen, jetzt sie hat nur noch neun Tage für ihren Antrag.
Claudia Haider hat nur mehr bis Ende Jänner Zeit, ihre Witwenpension – rückwirkend auf 1. November – zu beantragen. Bis Mittwoch ist das noch nicht geschehen. Dafür stellte der Landespressedienst klar: „Die Witwe des verstorbenen Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider hat einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf eine Witwenpension vom Land Kärnten.“ Überraschend ist auch die Mitteilung, dass es „keine freiwillige Leistung des Landes, sondern eine gesetzliche Verpflichtung“ sei.
Vorerst 7.200 Euro brutto
Genaue Zahlen wurden nicht genannt.
ÖSTERREICH fragte nach, wie viel Witwenpension Claudia Haider beziehen
werde. Unterm Strich käme man, hieß es aus der Landesamtsdirektion, auf
vorerst 7.200 Euro brutto. Das sei aber keine endgültige Summe, weil auch
das „Bezügebegrenzungsgesetz berücksichtigt werden muss“. Sprich: weitere
Einkünfte aus öffentlichen Diensten, nicht aber private Einkünfte.