"Zu lasch"

Anti-Korruptionsgesetz heftig kritisiert

08.07.2009

Die Opposition lehnt die Vorlage geschlossen als zu lasch ab.

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Die neuen Anti-Korruptionsregelungen haben Mittwochabend den Nationalrat passiert. Zustimmung kam nur von SPÖ und ÖVP, die Opposition übte geschlossen scharfe Kritik an der Lockerung einiger Bestimmungen. Ein Dorn im Auge ist FPÖ, BZÖ und Grünen, dass für ausgegliederte Unternehmen wie AUA und Telekom nicht die schärferen Regelungen für öffentlich Bedienstete, sondern die sanfteren für die Privatwirtschaft gelten. Die Grünen prangerten an, dass das "Anfüttern" de facto straffrei gestellt werde.

"Anfüttern" bleibt straffrei
Als "Anfüttern" gilt die wiederholte Gewährung kleiner Geschenke, um Beamte oder Politiker bei Laune zu halten. Dies war bisher immer dann strafbar, wenn die Vorteile dem jeweiligen Amtsträger "in Hinblick auf seine Amtsführung" gewährt wurden. Nunmehr hat es nur noch dann Folgen, wenn von vornherein klar ist, dass als Gegenleistung irgendwann ein "pflichtwidriges Amtsgeschäft" verlangt werden wird. Die Strafdrohungen beträgt dann bis zu fünf Jahre Haft.

Erstmals mit einbezogen werden Abgeordnete. Sie können sich künftig strafbar machen, wenn sie sich bestechen oder "anfüttern" lassen. Nicht betroffen sind sie vom Paragrafen der Vorteilsnahme. Für alle anderen gilt: Strafbar ist die Annahme von Geld auch für eine "pflichtgemäße" Amtshandlung. Allerdings gilt hier nun das Dienstrecht des jeweiligen Amtsträgers auch als Messlatte für den Strafrichter.

Umstritten
Besonders umstritten ist, dass die Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen von den Anti-Korruptionsregelungen nur erfasst sind, wenn die jeweilige Firma "weit überwiegend Leistungen für die Verwaltung" des Staates erbringt. Unternehmen wie die ÖBB, die sich im Wettbewerb behaupten müssen, unterliegen nur den losen Regelungen für die Privatwirtschaft. Demnach ist Bestechung nur strafbar, wenn im Gegenzug ein "pflichtwidriges" Rechtsgeschäft vorgenommen wird.

Genau diesen Punkt prangerte FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer an. Auch der BZÖ-Abgeordnete Martin Strutz sprach von einer "beinharten Entschärfung". Dass dann auch noch der Anfütterungsparagraf entschärft werde, mache Österreich international zu einer Lachnummer.

Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sieht als Anlass für die Novelle, dass Lobbyisten wie die Salzburger Festspiele im Justizministerium die Klinke geputzt hätten. Die Einbeziehung der Abgeordneten hält er für einen "Riesenschwindel", würden die Bestimmungen doch nicht weit genug gehen. So sei es beispielsweise nicht strafbar, wenn bei U-Ausschüssen so vorgegangen wird, dass keine unerwünschten Dinge herauskämen.

Nicht praktikabel
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) betonte, dass sie grundsätzlich nicht auf Zuruf reagiere, im Fall der Korruptionsbestimmungen sei sie aber überall darauf angesprochen worden, dass diese nicht praktikabel seien. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim sprach überhaupt gleich von einer "eminenten Unklarheit" bei den bisherigen Bestimmungen, die nicht akzeptabel gewesen sei. Dass für teil-öffentliche Unternehmen die Regelungen für die Privatwirtschaft gelten, erkläre sich daraus, dass diese Konzerne auch in diesem Feld tätig seien, erklärte Bandion-Ortner. Überhaupt wollte die Ministerin nicht von einer Entschärfung sprechen. Immerhin seien die Strafandrohungen angehoben worden.

Die Abstimmungen über die Anti-Korruptionsregelungen waren am Mittwoch im Nationalrat wegen umfangreicher Anträge nach hinten verschoben worden und fanden nicht direkt nach der Debatte, sondern erst nach der Diskussion über die UVP-Novelle statt. Im späteren Verlauf der Sitzung wird noch heute Abend die Einrichtung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Korruption beschlossen.

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