Der Richter verwies auf ein parallel laufendes Strafverfahren.
Der Antrag auf Einziehung bzw. Löschung des Anti-Minarett-Spiels der steirischen Freiheitlichen ist am Freitag in einem medienrechtlichen Verfahren am Grazer Landesgericht aus formalen Gründen abgewiesen worden. Richter Christoph Lichtenberg begründete die Entscheidung damit, dass ohnedies ein strafrechtliches Verfahren laufe und man Zweigleisigkeiten vermeiden wolle. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an.
Parallelverfahren
Verteidiger Bernhard Lehofer bezog sich auf Paragraf 33 im Mediengesetz, wonach Parallelverfahren nicht zulässig seien. Inhaltlich verwies er lediglich darauf, dass das "Moschee-Baba"-Spiel zuvor schon - unbeanstandet - in der Schweiz gelaufen sei. Als man aus den Medien erfahren habe, dass "Ähnlichkeiten mit Schießen" festgestellt wurden, sei es entfernt worden, und man habe nicht die Absicht, es wieder ins Netz zu stellen. Im Namen der steirischen FPÖ - Obmann Gerhard Kurzmann war nicht geladen und auch nicht erschienen - überreichte der Anwalt dem Gericht eine diesbezügliche Erklärung, die vorläufig nicht veröffentlicht wurde.
Löschung nicht vom Tisch
Richter Lichtenberg folgte der Argumentation der Verteidigung und meinte, er habe schon im Vorfeld eine Verbindung der beiden Verfahren vorgeschlagen. Anders als zum Zeitpunkt der einstweiligen Verfügung bzw. des Antrags auf Einziehung sei ja die Immunität von Abg. Kurzmann mittlerweile aufgehoben und ein Strafverfahren anhängig. Mit der Abweisung sei der Antrag auf Löschung nicht vom Tisch und könnte, auch wenn es zu keiner Anklage oder zu einem Freispruch komme, wieder aufgegriffen werden. Staatsanwalt Johannes Winklhofer, der davon sprach, dass das Spiel "eindeutig als Schießspiel" konzipiert war, kündigte dennoch Berufung gegen das Urteil an.
"Moschee-Baba"
Das Anti-Minarett-Spiel, dass die Freiheitlichen im steirischen Landtagswahlkampf auf ihre Homepage stellten, hatte im August 2010 für Aufregung gesorgt. Unter dem Titel "Moschee-Baba" ging es darum, Moscheen und Minarette sowie Muezzins "wegzuklicken" und dafür Punkte zu sammeln. Entwickelt worden war das umstrittene Spiel gemeinsam mit dem Schweizer Werbefachmann Alexander Segert, der es in der von ihm gestalteten Kampagne für ein Minarettverbot in der Schweiz zum Einsatz gebracht hatte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte es einen Beschluss zur Löschung des Spiels gegeben. Dagegen legte die FPÖ Beschwerde ein, der nicht stattgegeben wurde. Eben dieser Löschantrag wurde aus formellen Gründen nun doch abgewiesen.
Das strafrechtliche Verfahren wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren befindet sich noch im Ermittlungsstadium. Laut Staatsanwaltschaft sei im April oder Mai mit einer Entscheidung über eine Anklage zu rechnen.