Im Nationalrat
Antrag zur Wahl-Verschiebung auf 4.12 eingebracht
13.09.2016
Legt Verwendung des alten Kuvertmodells, neuen Stich- und Wahltag, Erstellung neuer Wählerverzeichnisse und Vernichtung alter Wahlkarten fest.
Die Vier-Parteien-Initiativantrag zur Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl von 2. Oktober auf 4. Dezember 2016 ist fertig und im Nationalrat eingebracht. Wie angekündigt werden darin der neue Wahltag (und Stichtag), die Verwendung des alten Kuvertmodells, die Erstellung neuer Wählerverzeichnisse und die Vernichtung der alten, bereits abgeschickten Wahlkarten festgelegt.
Der von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS eingebrachte Antrag wird noch heute, Dienstag, dem Verfassungsausschuss des Nationalrats zugewiesen. Der Beschluss im Nationalrat soll dann kommende Woche in der Sitzung am 21. September erfolgen.
Der Antrag sieht ein Bundesgesetz vor, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 (BPräsWG) geändert wird. Per - einmalig anwendbarer - Verfassungsbestimmung wird die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 für den 4. Dezember 2016 ausgeschrieben. Als Stichtag gilt der 27. September 2016. Die alte Verordnung der Bundesregierung für die Stichwahl-Wiederholung wird aufgehoben.
Neues Wählerverzeichnis
Ebenfalls per Zweidrittelmehrheit wird vorgesehen, dass all jene wahlberechtigt sind, die am Tag der Wahl das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (also Österreicher ab 16). Sie sind in neue Wählerverzeichnisse einzutragen. Ohne diese Regelung hätte hier weiter der Stand vom 24. April 2016, dem ersten Wahltag, gegolten. Nun können auch jene rund 45.600 Jugendlichen wählen, die seither das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Weiters sind in dem Gesetz Bestimmungen enthalten, die die Verwendung des alten, von 1990 bis 2009 bei bundesweiten Wahlen zum Einsatz gebrachten Wahlkarten-Vordrucks vorsehen. Das neuere Kuvertmodell - bei diesem sind die persönlichen Daten des Wählers durch eine Lasche abgedeckt und für den Zusteller daher nicht ersichtlich - hatte durch das Lösen der Verklebung die Wahlverschiebung notwendig gemacht.
Nicht klar, wie viele Wahlkarten schadhaft
In der Antragsbegründung wird ausführlich erklärt, warum die Verschiebung aus Sicht der Antragsteller notwendig wurde. Es könne nicht prognostiziert werden, wie viele Wahlkarten tatsächlich technische Mängel aufweisen, "im Extremfall könnte ein Großteil der versendeten Wahlkarten betroffen sein". Dies habe in der Öffentlichkeit zu einer großen Unsicherheit geführt. Ein Austausch erscheine sowohl aus technischen als auch aus logistischen Gründen ausgeschlossen, ein rechtzeitiger Neudruck nicht durchführbar.
Eine Verschiebung sei unumgänglich, gesetzlich aber unter diesen Umständen nicht vorgesehen. Daher sei auch eine gesetzliche Regelung unumgänglich. Die Bildung neuer Wählerverzeichnisse werde wegen der großen Zeitspanne zwischen den Wahlgängen als "demokratiepolitisch dringend erforderlich" erachtet.