Flüchtlinge müssen im Extremfall bis zu sechs Wochen in Erstaufnahmestelle bleiben.
Innenministerin Maria Fekter (V) macht mit der "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber nun ernst. Die Ressortchefin hat ihren Begutachtungsentwurf für diese Kasernierung von Flüchtlingen Montagabend dem Koalitionspartner SPÖ übergeben. Fekter bleibt dabei, dass künftig grundsätzlich jeder Asylwerber bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle bleiben muss. Danach kann er sich bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens - im Maximalfall sechs Wochen - nur in Ausnahmefällen aus dem Zentrum bewegen. Verfassungsbedenken ortet das Innenministerium nicht.
Eberau
Gebietsbeschränkungen für Asylwerber im
Zulassungsverfahren gab es bereits bisher. Erst mit Jahresbeginn trat eine
Gesetzesnovelle in Kraft, wonach sich der Flüchtling während des
erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten
darf, im Fall Traiskirchen ist das der Bezirk Baden. Bis dahin war diese
Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt. Die Diskussion um die Furcht der
Eberauer Bevölkerung vor einem Erstaufnahmezentrum hat nun die
Innenministerin bewegt, nochmals eine Verschärfung anzudenken.
Kasernierung
Künftig werden alle Asylwerber verpflichtet, fünf
Arbeitstage lang in der Erstaufnahme für Befragungen, Untersuchungen,
Durchsuchungen, erkenntnisdienstliche Behandlung etc. zur Verfügung zu
stehen. Liegt in dieser Phase ein Wochenende dazwischen, kann die
Kasernierung eine Woche dauern. Will der Asylwerber die Erstaufnahmestelle
(derzeit gibt es solche in Traiskirchen und Thalham) verlassen, kann er von
der Polizei daran gehindert werden. Vorgesehen sind auch Geldstrafen von bis
zu 5.000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen.
Nach dieser Phase 1 tritt eine eingeschränkte "Anwesenheitspflicht" ein. Sie gilt für all jene Asylwerber, bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Zulassungsverfahren negativ endet. Das kann beispielsweise sein, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen des Dublin-Abkommens ein anderer Staat für das Verfahren zuständig wäre, oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
Erstaufnahmestelle
In diesem Fall sind die Asylwerber zwar an
sich verpflichtet, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben, werden aber an
deren Verlassen nicht direkt gehindert. Allerdings besteht dann für sie die
Gefahr, in Schubhaft genommen zu werden. Gestattet ist das Verlassen in
dieser Phase, wenn man der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden
folgen muss, es für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist
oder wenn gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten zu erfüllen sind
sowie wenn die Person freiwillig Österreich verlässt.
Wiewohl bereits ein Begutachtungsentwurf vorliegt, ist noch nicht klar, wie lang diese Phase dauern soll. Grundsätzlich ist geplant, die Kasernierung nur mit dem Ende des Zulassungsverfahrens zu beschränken. Als Maximaldauer schweben der Innenministerin sechs Wochen vor. Hier soll es aber noch Diskussionen mit Experten und der SPÖ geben.
Zweifel
Führende Verfassungsrechtler und Teile der SPÖ hatten ja
nach der Präsentation der Fekter-Pläne Zweifel an der Verfassungskonformität
dieser "Haft" für Flüchtlinge geäußert. Unterstützung hat sich die
Innenministerin nun vom Linzer Verwaltungsrechtler Andreas Hauer geholt. Im
Gespräch mit der APA hält er den "Freiheitsentzug" in der ersten Phase
angesichts einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte bei einem Verfahren in Großbritannien für möglich. In der
zweiten Phase stelle sich die Frage, ob es überhaupt einen Entzug der
persönlichen Freiheit gebe. Schließlich werde eine Ausreise gestattet und
sei selbst bei einem Verlassen nicht festgelegt, dass automatisch Schubhaft
verhängt wird. Auch da müsse eine Einzelfallprüfung stattfinden. Zusätzlich
sei nicht jeder Asylwerber automatisch von dieser relativen
Anwesenheitspflicht betroffen.
Selbst die von Fekter genannte 6-Wochen-Frist wäre für Hauer denkbar. Das wäre "wohl noch im Rahmen des Legitimen", meint der Jurist. Im Regelfall werde das Zulassungsverfahren ohnehin kürzer dauern.