Pegida

Anzeigen wegen Wiederbetätigung

10.03.2015

Die Verdächtigen sich jedoch noch nicht namentlich identifiziert worden.

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Nach der ersten und bisher einzigen Pegida-Kundgebung in Wien vom 2. Februar hat die Polizei acht Anzeigen wegen Wiederbetätigung erstattet. Das teilte Polizeisprecher Roman Hahslinger am Dienstag der APA mit. Allerdings seien die Verdächtigen noch nicht namentlich bekannt.

Die Ausforschung gestalte sich überaus schwierig. Aber man habe bisher acht Personen identifiziert, die sich der Wiederbetätigung schuldig gemacht haben dürften. Bei den "Patriotischen Europäern gegen die Islamisierung des Abendlandes" waren Rechtsextreme mit von der Partie gewesen. Der Hitlergruß kam ebenso zum Einsatz wie der sogenannte Kühnen-Gruß, auch "Heil Hitler"-Rufe waren zu hören.

Anzeigen gegen unbekannte Täter gab es auch wegen Körperverletzung. Es gab verschiedentlich Berichte, dass nach der von Gegendemonstranten blockierten Pegida-Veranstaltung, die deshalb zwangsläufig von einem "Spaziergang" zu einer Kundgebung mutierte, Rechtsextremisten Jagd auf Gegendemonstranten machten.

Bisher keine Anzeigen gibt es wegen Störung einer Versammlung. Dies wird den Gegendemonstranten vorgeworfen. Es sei aber äußerst schwierig, auf dem zur Verfügung stehenden Bild- und Videomaterial gesichert festzustellen, wer die Pegida-Veranstaltung blockierte und wer nur am Rande danebenstand, erläuterte Hahslinger

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