Nur die Grünen stimmen der Novelle nicht zu.
Der Sozialausschuss hat die Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes mit den Stimmen von vier Parteien ohne Zustimmung der Grünen beschlossen. Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechte der Arbeitnehmer verbessert werden.
Anfechtung von Kündigungen: Frist verlängert
Unter anderem ist geplant, die dem Arbeitnehmer für die gerichtliche Anfechtung von Kündigungen offen stehende Frist von einer auf zwei Wochen zu verlängern. Auch die Vorabverständigung des Betriebsrates bei Kündigungen soll von fünf Tagen auf eine Woche erstreckt werden, teilte die SPÖ-Sozialsprecherin Renate Csörgits in einer Aussendung am Dienstag mit.
Passives Wahlalter für Betriebsräte gesenkt
Zudem ist laut dem Gesetzesentwurf geplant, das passive Wahlalter für Betriebsräte analog zu allgemeinen Wahlen von 19 auf 18 Jahre herabzusetzen. "Mit dieser Novelle werden nach zweijährigen Sozialpartnerverhandlungen wesentliche Verbesserungen zur Stärkung von Arbeitnehmern im Dialog mit den Arbeitgebern umgesetzt", betonte Csörgits laut Aussendung.