Von 72 auf 48 Stunden
Arbeitszeit für Ärzte wird reduziert
24.09.2014
Neues Gesetz senkt Arbeitszeit - in homöopathischen Dosen.
Die Arbeitszeit der Spitalsärzte wird ab kommendem Jahr reduziert und bis Mitte 2021 schrittweise auf das von der EU vorgegebene Maß von 48 Wochenstunden gesenkt. Derzeit können Ärzte noch bis zu 72 Stunden pro Woche arbeiten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) im Nationalrat eingebracht. Zufrieden damit zeigte sich auch die Ärztekammer.
Details
Das neue Ärztearbeitszeitgesetz soll im Oktober vom Nationalrat beschlossen werden und mit 2015 in Kraft treten. Ab diesem Datum können Ärzte nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-Out) länger als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen die Ärzte zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit ab 2015 bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden. Ab Mitte 2021 ist dann kein Opt-Out mehr möglich und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.
In einzelnen Wochen könnte zwar weiterhin bis zu 72 Stunden gearbeitet werden, diese müssten dann aber innerhalb eines vier bzw. sechsmonatigen Durchrechnungszeitraumes ausgeglichen werden. Ab Mitte 2021, wenn die 48-Stunden-Woche obligatorisch ist, kann dieser Durchrechnungszeitraum auf 52 Wochen ausgedehnt werden, sofern eine Betriebsvereinbarung getroffen wird.
Wenn Ärzte ab kommenden Jahr ihre schriftliche Zusage für längere Wochendienstzeiten als 48 Stunden geben, gibt es auch jederzeit ein Widerrufsrecht und ein Benachteiligungsverbot, wenn man dieses Opt-Out nicht in Anspruch nimmt.
Die Reduktion der verlängerten Wochenenddienste für Ärzte soll ebenfalls schrittweise erfolgen. Derzeit sind Wochenenddienste bis zu 49 Stunden möglich, ab 2018 sollen nur noch 29 Stunden möglich sein, und ab 2021 maximal 25-Stunden-Dienste. Die Ausgleichsruhezeit muss ab kommendem Jahr jedoch sofort nach dem Wochenenddienst genommen werden. Derzeit ist es möglich, diese Ausgleichsruhezeit innerhalb eines viermonatigen Durchrechnungszeitraumes zu konsumieren, also nicht unmittelbar nach den langen Diensten.
Hundstorfer: Bessere Arbeitsbedingungen
Hundstorfer betonte, dass diese neue Regelung EU-konform sei. Den langen Übergangszeitraum hält er für notwendig, damit sich die Spitalserhalter auf die neuen Vorgaben einstellen können. Der Sozialminister ist jedenfalls überzeugt, dass sich die Arbeitsbedingungen der Ärzte damit verbessern und der Beruf in den kommenden Jahren attraktiver wird. Die Neuregelung sei aber nicht nur im Sinne der Ärzte, sondern auch der Patienten, "weil niemand will, dass sich sein behandelnder Arzt vor Müdigkeit kaum noch auf den Beinen halten kann", erklärte Hundstorfer in einer Aussendung.
Ärztekammer zufrieden
Auch Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger sprach von einem "lebbaren Entwurf". Die vorgesehenen Übergangsfristen würden der Realität entsprechen, ein sofortiges und vollständiges Inkrafttreten der neuen Regelungen wäre unrealistisch, meinte Wechselberger am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Auch er betonte, dass damit die Qualität der Behandlungen steigen werde, und auch junge Kollegen sollten damit motiviert werden, den Arztberuf zu ergreifen. Probleme für die Spitalserhalter erwartet Wechselberger nicht. Er verwies darauf, dass es jetzt bereits einige Standorte gebe, an denen die 48-Stunden-Woche praktiziert werde, und diese sollten auch Motivation für die anderen zum Umstieg sein.