Geheimplan

"Arigona darf legal einreisen"

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ÖVP-Innenministerin Maria Fekter macht dem Flüchtlingsmädchen via ÖSTERREICH ein Friedensangebot.

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs am Montag macht ÖVP-Innenministerin Maria Fekter Arigona am Dienstag in ÖSTERREICH erstmals ein überraschendes Friedensangebot: "Arigona soll freiwillig ausreisen und dann auf legalem Weg nach Österreich zurückkehren."

Geheimplan
Hinter den Kulissen – ÖSTERREICH berichtete – wird bereits seit Wochen an einem Geheimplan für Arigona und ihre Familie gebastelt. Die Innenministerin zeigt sich zwar punkto Gesetz – die Zogajs waren illegal in Österreich – hart, aber im Grunde "verständnisvoll" für das Mädchen.

Noch heuer
Die Fekter-Mittelsmänner haben Arigonas Beratern den Ausweg aus dem Dilemma aufgezeigt: Wenn die 18-Jährige und ihre Familie in den kommenden Tagen oder Wochen freiwillig ausreisen, könnten sie theoretisch schon nach einem Monat, aber auf jeden Fall noch heuer legal zurückkehren.

Schülervisum
Fekter skizziert in ÖSTERREICH, dass die 18-Jährige etwa per Schülervisum oder als Schlüsselarbeitskraft einen ganz legalen Aufenthalt in Österreich erhalten könnte. Einzig das humanitäre Bleiberecht schließt Fekter aus: „Wir sind ein Rechtsstaat.“

Sollten Arigona und ihre Berater weiter eine freiwillige Ausreise verweigern, wäre das Angebot hinfällig. Dann würde die Ministerin legale Härte walten lassen und Arigona mit der Polizei abschieben lassen. Dann könnte Arigona – von Gesetzes wegen – erst nach einer eineinhalbjährigen Sperrfrist wieder ein Visum beantragen...

Hier das gesamte Interview:

ÖSTERREICH: Sie haben mir mal gesagt, die Causa Arigona ließe sich leicht auf legalem Weg lösen, wenn die Familie Zogaj freiwillig ausreisen würde.

Maria Fekter: Ich stehe dazu, dass es für Arigona Zogaj die Möglichkeit gibt, auszureisen und auf legalem Weg – ich betone: LEGALEM Weg – nach Österreich zurückzukehren. Wenn sie nicht freiwillig ausreist, bleibt keine andere Möglichkeit, als sie auf polizeilichem Weg außer Landes zu bringen – und dann gibt es eine eineinhalbjährige Sperrfrist.

ÖSTERREICH: Sie appellieren also an Arigona, freiwillig auszureisen?

Fekter: Ich hoffe, dass sie nach dieser Entscheidung so weit einsichtig ist, dass sie freiwillig ausreist.

ÖSTERREICH: Und wer garantiert ihr, dass sie dann je wieder zurück darf?

Fekter: Garantie gibt es keine – aber wir sind ein Rechtsstaat und es besteht bei legalen Ansuchen im Rahmen der Gesetze eine sehr faire Chance, ganz legal nach Österreich einreisen zu dürfen.

ÖSTERREICH: Und die Gesetze besagen...

Fekter: ... dass es viele Möglichkeiten gibt, nach einer Ausreise auf legalem Weg wieder einzureisen. Das kann ein Schülervisum sein, das kann ein Antrag als Schlüsselarbeitskraft sein, das kann eine saisonale Beschäftigung sein, das kann ein familiärer Hintergrund wie Heirat mit einem Österreicher sein. Es sind 460.000 ausländische Arbeitskräfte legal nach Österreich eingereist, das wird ja wohl auch bei der Familie Zogaj, die zahlreiche Berater hat, möglich sein.

ÖSTERREICH: Bekommt Arigona in diesem Fall dann von Ihnen Unterstützung?

Fekter: Von mir nicht – ich habe die Gesetze zu vollziehen. Wer es legal versucht, wird die Unterstützung der Behörden haben. Wir sind ein Rechtsstaat.

ÖSTERREICH: Sind wir auch ein menschlicher Staat?

Fekter: Wir sind ein sehr menschlicher Staat – mir ist gerade im Fall Arigona die menschliche Dimension voll bewusst. Das Mädchen leidet natürlich darunter, dass sich ihr Fall so in die Länge gezogen hat. Nur musste sie seit Jahren wissen, dass es rechtlich für sie keine Möglichkeit gibt, in Österreich zu bleiben.

ÖSTERREICH: Sie könnten für Arigona ein Bleiberecht ermöglichen!

Fekter: Es wird im Fall Arigona ganz sicher kein Bleiberecht geben. Wer in Österreich bleiben will, muss einen legalen Weg finden.

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Mai 2002: Sein Asylantrag wird abgelehnt.

Mai 2001: Arigonas Vater reist illegal nach Österreich ein und stellt einen Asylantrag.

September 2002: Frau Zogaj und die fünf Kinder stellen Asylanträge.

November 2002: Das Asylverfahren wird für die ganze Familie in zweiter Instanz negativ entschieden. Herr Zogaj stellt einen zweiten Asylantrag.

Februar 2003: Der Asylantrag des Vaters wird abgelehnt, er erhält den Ausweisungsbescheid.

Dezember 2003: Der Verfassungsgerichtshof lehnt eine Asylbeschwerde ab.

April 2005: Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Vöcklabruck fordert die Familie zur Ausreise auf.

Juli 2007: Die Zogajs legen beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde ein.

26. September 2007: Die Familie Zogaj wird von der Polizei abgeholt, Arigona verschwindet.

27. September 2007: Arigonas Mutter darf in Österreich bleiben, um nach ihrer Tochter zu suchen. Der Vater und die anderen vier Kinder der Familie werden in den Kosovo geflogen.

30. September 2007: Ein Brief von Arigona taucht auf. Sie droht mit Selbstmord.

10. Oktober 2007: Arigonas Aufenthalt bei Pfarrer Josef Friedl wird bekannt

Mai 2008: Mutter Nurie Zogaj unternimmt einen Selbstmordversuch.

Juni 2008: Arigona und Nurie Zogaj werden aufgefordert, Österreich zu verlassen.

23. Dezember 2008: Die vier Geschwister Zogaj versuchen, aus dem Kosovo nach Österreich einzureisen.

12. Jänner 2009: Drei der vier Geschwister sind illegal nach in Österreich eingereist.

18. September 2009: Die zwei Brüder Arigonas, Alfred und Alban, kehren freiwillig in den Kosovo zurück.

12. November 2009: Das Innenministerium verhängt aufgrund des negativen Asylbescheids die Abschiebung.

14. Juni 2010: Das Verfassungericht entscheidet: Die Abschiebung ist rechtens.

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