Trotz laufenden Asylverfahrens könnte Arigona Zogaj ab 1. Juli abgeschoben werden. Der Kosovo gilt ab dann als „sicheres Land“ .
Bislang hat Arigona noch keinen Bescheid über ihr laufendes Asylverfahren erhalten. Sollte dieser negativ sein, kann sie in Berufung gehen. Aber: Ab 1. Juli gilt der Kosovo als „sicheres Herkunftsland“. Heißt: Sie kann nach der Einzelfall-Prüfung noch während des Verfahrens abgeschoben werden.
"Medizinische Fragen"
Arigonas Anwalt Helmut Blum
meldet dagegen „rechtsstaatliche Bedenken“ an. „In Arigonas Fall geht es vor
allem um medizinische Fragen zu Arigonas Gesundheitszustand und um Zweifel
an den Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo“, so Blum.