Strache ortet

"Arigona- Vervielfältigungsapparat"

12.03.2009

FPÖ und BZÖ wetterten - Trotzdem wurde das Bleiberecht repariert.

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Die Neuregelung des humanitären Bleiberechts ist Donnerstagmittag im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. FPÖ und BZÖ lehnten die Vorlage ab, sie fürchten Asylmissbrauch. Die Grünen sehen hingegen eine "Bleiberechtsverhinderung".

VfGH verlangte Novelle
Die Gesetzesänderung war durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden, der eine Reparatur bis Ende März eingefordert hatte. Das Höchstgericht hatte sich daran gestoßen, dass es bisher keine geregelte Antragsmöglichkeit für den humanitären Aufenthalt gibt und die Gewährung des Bleiberechts nur von Amts wegen möglich ist. Der Betroffene selbst konnte keinen Antrag stellen.

Novelle ist beschlossen
Das neue Gesetz ermöglicht Zuwanderern, wie vom Verfassungsgerichtshof vorgegeben, ein Antragsrecht auf humanitären Aufenthalt, sofern sie vor dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind. Bei allen anderen muss der humanitäre Aspekt bereits bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden.

"Arigona-Vervielfältigungsapparat"
In seiner Rede im Parlament hat FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einmal mehr über die Novelle geschimpft. Das neue Bleiberecht sei ein "Arigona-Vervielfältigungsapparat", so Strache wörtlich. Es würde Asylbetrug legalisieren und Beihilfe zum Asylmissbrauch leisten. Strache verlangt ganz im Gegenteil, dass die Asylgesetze verschärft werden.

"Jeder zweite Asylwerber kriminell"
BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler trat nicht weniger scharf auf. Durch die Reform würde nur die "grüne Industrie von Rechtsanwälten" gefördert, dabei sei schon jetzt jeder zweite Asylwerber in Österreich ein Krimineller. Dabei sei Österreich von lauter sicheren Drittstaaten umgeben, und daher dürfte es hier eigentlich gar keine Asylfälle geben.

Grüne für automatisches Bleiberecht
Die Grün-Abgeordnete Korun erinnerte daran, dass viele Familien integriert hier legal lebten, Steuer zahlten und auch die Kinder schon Wurzeln in Österreich geschlagen hätten. Trotzdem gebe es für sie keinen dauerhaften Aufenthalt. Dabei sollte es automatisch ein Bleiberecht geben. Das neue Verfahren lehnt Korun ab, könnte die Ministerin doch weiterhin mit Daumen rauf oder runter entscheiden, "und das ohne Berufungsmöglichkeit".

"Löst Problem nicht"
Die Plattform Bleiberecht hat im Vorfeld des Beschlusses ebenfalls wissen lassen, dass die Neuregelung "keine adäquate Antwort auf die Notsituation" der Betroffenen darstelle. Sie würde nur einigen dutzend Personen zugute kommen, während die Gruppe gut integrierter Personen ohne gesicherten Aufenthalt mehrere Tausend umfasse. Bald würden wieder im Wochenrhythmus Fälle bekannt, wo niemand verstehen könne, warum jemand, der so lange hier ist, das Land verlassen muss. Die Plattform will jetzt das Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall bringen.

"Immer noch unzulänglich"
Auch die Volkshilfe ist nicht glücklich mit der Novelle. Demnach muss nämlich mindestens die Hälfte des Aufenthalts in Österreich rechtmäßig gewesen sein. Bei Asylsuchenden führt aber schon die Antragstellung in Österreich zu einem Aufenthaltsverbot. Weiters gelten Flüchtlinge, die die Verlängerung ihrer Niederlassungsbewilligung auch nur um einen Tag versäumen, als Neuantragsteller. Ein großer Stolperstein ist laut Volkshilfe auch die Vorschrift, dass Arbeitsplatz und Wohnung Voraussetzung für das Bleiberecht sind, zumal der Arbeitsmarktzugang für Asylwerber sehr eingeschränkt ist.

  • Grundsätzlich wird nun zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind, können von der Neuregelung nicht profitieren. Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden.
  • Die andere Gruppe, die schon früher im Land war, bekommt ein eigenes Verfahren. Voraussetzung ist, dass sich die Betroffenen seit ihrer Einreise durchgehend im Bundesgebiet aufhalten und ihr Verbleib im Land zumindest zur Hälfte legal war.
  • Für diese Altfälle gibt es die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht mittels Antrag zu bemühen. Kommt es hier zu einem positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden soll. Als Unterstützung wird dort ein Beirat eingerichtet, in dem unter anderem auch Hilfsorganisationen vertreten sind. Allerdings kann das Bleiberecht von der Innenministerin innerhalb der ersten drei Jahre auch wieder aberkannt werden.
  • Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Auch muss die Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet sein. Wer bei letzterem Punkt Probleme bezüglich Arbeitsplatz, Wohngelegenheit oder Krankenversicherung hat, kann sich einen "Paten" suchen.
  • Dieser muss sich dazu verpflichten, drei Jahre lang umfassend für die von ihm unterstützte Person zu haften. Es kommen als "Paten" sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen infrage. Dabei gilt allerdings die Einschränkung, dass für die Haftung keine öffentlichen Gelder verwendet werden dürfen. Vereinbarungen über Gegenleistungen für die Patenschaft sind untersagt.

In Kraft treten soll das Gesetz mit April.

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