Verfassungsgericht
Fekter: "Arigona soll freiwillig gehen"
14.06.2010
Die Innenministerin sieht in diesem Fall gute Chancen für eine Wieder-Einreise auf legalem Weg. Zuvor wurde bekannt, dass ie Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo Österreich verlassen muss. Andernfalls kann sie von der Fremdenpolizei abgeholt werden.
In einem Interview mit der morgigen Ausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH beschreibt Innenministerin Maria Fekter erstmals die Möglichkeiten, den Fall Arigona Zogaj nach dem VfGH-Urteil ohne polizeiliche Abschiebung zu lösen. Fekter im morgigen ÖSTERREICH: "Ich stehe dazu, dass es für Arigona Zogaj die Möglichkeit gibt, freiwillig auszureisen und dann auf legalem Weg nach Österreich zurückzukehren. Wenn Arigona jetzt freiwillig ausreist, besteht die Möglichkeit diesen legalen Weg zu finden. Wenn sie aber nicht freiwillig ausreist, dann bleibt gar keine andere Möglichkeit als sie auf polizeilichem Weg außer Landes zu bringen - und dann gibt es eine eineinhalbjährige Sperrfrist für eine legale Wieder-Einreise."
Freiwilliger Weg
Fekter in ÖSTERREICH weiter: "Ich hoffe, dass Arigona nach dieser eindeutigen rechtlichen Entscheidung so weit einsichtig ist, dass sie den freiwilligen Weg der Ausreise wählt. Wir sind ein Rechtsstaat und es gibt ihm Rahmen der Gesetze bei legalen Ansuchen eine faire Chance, ganz legal nach Österreich einreisen zu dürfen." Fekter konkretisiert das morgen in ÖSTERREICH:
Rückkehr nach Österreich
"Das kann ein Schüler-Visum sein, das kann ein Antrag auf Schlüssel-Arbeitskraft sein, das kann saisonale Beschäftigung sein, das kann auch ein familiärer Hintergrund wie Heirat mit einem Österreicher sein." Fekter sagt im morgigen ÖSTERREICH eindeutig: "Es wird im Fall Arigona ganz sicher kein Bleiberecht geben. Wer in Österreich bleiben will, muss einen legalen Weg finden. Und das heißt im Fall der Familie Zogaj: Frewillig ausreisen und dann auf legalem Weg eine Einreise-Erlaubnis beantragen und wohl auch erhalten."
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Arigona wird abgeschoben - Alle Entwicklungen im Live-Ticker!
16:40 Die Innenministerin weiter: "Ich stehe dazu, dass es für Arigona Zogaj die Möglichkeit gibt, freiwillig auszureisen und dann auf legalem Weg nach Österreich zurückzukehren. Wenn Arigona jetzt freiwillig ausreist, besteht die Möglichkeit diesen legalen Weg zu finden.
16:35 In einem Interview mit der morgigen Ausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH beschreibt Innenministerin Fekter erstmals die Möglichkeiten, den Fall Arigona ohne polizeiliche Abschiebung zu lösen: "Arigona soll freiwillig ausreisen!"
16:29 "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Fall Arigona Zogaj ist zu respektieren", so SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl. Allerdings hat, so Pendl, der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung auch ausdrücklich betont, dass Arigona Zogaj bestens integriert ist und nach Erlangen eines Aufenthaltstitels wieder nach Österreich einreisen und hier leben könne.
16:03 Der grüne Landessprecher Landesrat Rudi Anschober zeigte sich "persönlich enttäuscht" und will eine "menschliche und rechtskonforme" Lösung suchen.
15:45 Der Verfassungsgerichtshof habe lediglich festgestellt, dass dass die Entscheidung des Asylgerichtshofes rechtlich in Ordnung sei, eine Ausweisungspflicht gebe es aber nicht, so SPÖ-Vorsitzender Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl am Rande einer Pressekonferenz.
15:12 "Dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs ist selbstverständlich Rechnung zu tragen. Auf Tatsache dieser Entscheidung hat leider eine Ausreise Arigona Zogajs zu erfolgen", betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.
14:53 Maria Vassilakou, Klubobfrau der Grünen Wien, appellierte an Faymann und Häupl. "Sie müssen jetzt zeigen, auf wessen Seite sie stehen: Auf Seiten einer unmenschlichen und grausamen Abschiebepolitik oder einem humanem Umgang mit dem Bleiberecht. Es ist unwürdig, dass Menschen, die in Österreich gut integriert sind, hier arbeiten, hier ihre Freunde haben, hier Wurzeln geschlagen haben, unsere Sprache sprechen, einfach abgeschoben werden", sagte sie.
14:42 Voves' Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (ÖVP) wollte die Angelegenheit nicht weiter kommentieren. "Mein Gott, humanitäre Lösungen sind immer menschlicher, aber der VfGH ist das höchste Organ", sagte er.
14:30 Steiermarks Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) zeigte sich empört. Das VfGH-Urteil zur Ausweisung sei eines der "menschenunwürdigsten und inhumansten Signale, die unsere Wohlstandsgesellschaft trotz aller Rechtsstaatlichkeit" geben könne.
14:15 Blum findet, dass gute Argumente vorgelegen sind, dass die Familie subsidiären Schutz erhalten oder aufgrund der guten Integration die Ausweisung für unzulässig erklärt werden hätte können.
14:11 Der Rechtsvertreter der Zogajs, Anwalt Helmut Blum, ist von der Bestätigung der Ausweisung enttäuscht. Die Entscheidung des Höchstgerichts sei aber "selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen", so Blum. Jetzt will er mit der Familie die Zukunft besprechen.
13:59 Friedl will noch am Montag mit der Familie Zogaj Kontakt aufnehmen. "Sie haben ja nur mich", sagt der Geistliche. Mit einer Abschiebung würde man jedenfalls eine Familie zugrunde richten, warnt er.
13:55 Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, der sich der Familie Zogaj über Jahre hinweg angenommen hatte, hofft auf Alternativen zur Ausweisung. "Es gibt ja auch menschliche Lösungen", so Friedl. Überrascht ist er von dem VfGH-Erkenntnis aber nicht: "Mit dem Urteil habe ich fast gerechnet."
13:47 Aus der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck erfahren wir, dass die Familie Zogaj heute "sicher nicht" abgeschoben wird. Solange der Akt nicht da sei, könnte die (zuständige) Behörde nicht aktiv werden. Die BH erwartet die Unterlagen in den nächsten Tagen.
13:43 Bundespräsident Heinz Fischer hatte sich mehrfach für ein humanitäres Bleiberecht ausgesprochen. U.a. deponierte er zu Weihnachten 2009 den Wunsch, "dass es möglich ist, die Entscheidungen so zu treffen, dass diese junge Frau nicht des Landes verwiesen wird".
13:39 Die Präsidentschaftskanzlei beantwortet eine Anfrage bezüglich der Causa Zogaj. Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes seien zu respektieren. Das gelte für alle, auch für den Bundespräsidenten, heißt es aus der Hofburg.
13:24 In Oberösterreich, wo die Flüchtlingsfamilie wohnt, ist die Stimmung gedrückt. ÖVP-Landeshauptmann Josef Pühringer ist sprachlos. Er will höchstgerichtliche Entscheidungen "prinzipiell nicht kommentieren".
13:19 Die Spitzen des Staates müssten sich gegen das eiskalte Verhalten von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter stellen, appelliert Glawischnig. Fekter hat den Zogajs am Vormittag mit der Fremdenpolizei gedroht, wenn sie nicht freiwillig das Land verlassen.
13:14 Grünen-Chefin Eva Glawischnig erinnert die Staatsspitze an frühere Aussagen. Bundespräsident Heinz Fischer, Bundeskanzler Werner Faymann (am 18.7.2008) haben in der Vergangenheit ein Bleiberecht für die Familie gefordert. Heute müssten die Zogajs ein humanitäres Bleiberecht auch tatsächlich erhalten.
13:09 Für Korun trägt die Verantwortung für die Verweigerung des Bleiberechts die Bundesregierung, "weil sie mit ihrem Gesetz integrierten Familien den Verbleib im Land bewusst und absichtlich verweigert".
13:02 Die Grünen sind enttäuscht und fordern einen humanitären Weg. Jetzt sei die Bundesregierung, die die Existenzgrundlage dieser Familie fast zerstört habe, aufgerufen, endlich eine Lösung zu finden", fordert Menschenrechtssprecherin Alev Korun.
12:54 Die nächsten, die sofort reagieren, sind wenig verwunderlich die Orangen. BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner stellt fest, dass "die Zahl der Behördenverfahren rund um die Familie Zogaj schon dreistellig" sei. Der Republik und dem Steuerzahler entstünden "unglaubliche Kosten" und das in einem "sonnenklaren Fall".
12:49 Man hätte den Österreichern das ganze Theater ersparen können, wenn man seinerzeit die Gesetze konsequent vollzogen hätte, findet Strache. Es habe von vornherein nur eine Lösung gegeben, und die laute "Familienzusammenführung im Kosovo".
12:44 Ins gleiche Horn stößt kurz darauf FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Die Familien "tanze den Österreichern seit Jahren auf der Nase herum, unterstützt von diversen gutverdienenden NGOs". Jetzt müsse damit endgültig Schluss sein.
12:37 Vilimsky fragt sich nun, wer die Kosten für sämtliche Instanzen und die Rechtsvertretung trägt. Jedenfalls sei die Ausweisung der Familie Zogaj ein schwerer Schlag gegen die Asyllobby, die mit der Betreuung tausender Scheinasylanten gutes Geld gemacht habe.
12:30 Als erster Politiker meldet sich FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky zu Wort. Er begrüßt das Höchstrichtererkenntnis. Damit habe ein jahreslanges Verwirrspiel ein rechtsstaatlich ordnungsgemäßes Ende gefunden, so Vilimsky.
Der Verfassungsgerichtshof hat am Vormittag sein Erkenntnis in Sachen der kosovarischen Flüchtlingsfamilie Zogaj mitgeteilt: Demnach war das Urteil des Asylgerichtshofes nicht verfassungswidrig.
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Ausweisung kann durchgeführt werden
Der Verfassungsgerichtshof hat am Vormittag sein Erkenntnis in Sachen der kosovarischen Flüchtlingsfamilie mitgeteilt: Demnach war das Urteil des Asylgerichtshofes nicht verfassungswidrig. Dem Asylgerichtshof seien bei der Beurteilung keine Fehler unterlaufen, heißt es in der offiziellen Begründung. Der Spruch bedeutet, dass die Ausweisung von Arigona Zogaj, die bis zum Ende des VfGH-Verfahrens aufgeschoben worden war, durchgeführt werden kann.
Familie muss ebenfalls gehen
Die Höchstrichter haben auch die Beschwerden der Mutter von Arigiona Zogaj sowie ihrer beiden Geschwister gegen deren Ausweisung abgelehnt. Der Asylgerichtshof habe weder grundrechtswidrige Gesetzesauslegungen vorgenommen noch seien grobe Verfahrensfehler unterlaufen. Im Falle einer Rückkehr in den Kosovo könne außerdem nicht davon ausgegangen werden, dass der Familie die Existenzgrundlagen entzogen seien.
Hätte schon 2004 gehen müssen
Im Fall von Arigona Zogaj selbst sieht der VfGH deren Integration zwar als "unbestritten" an, allerdings sei dies nur möglich gewesen, weil sich die im Jahr 2002 eingereiste Beschwerdeführerin einer von ihr nicht bekämpften "und daher rechtskräftigen Ausweisung" im Jahr 2004 widersetzt habe. Arigona Zogaj hätte also - bei gesetzmäßigem Verhalten - bereits 2004 Österreich verlassen müssen, so die Argumentation der Höchstrichter: "Sie musste wissen, dass sie möglicherweise in Österreich nicht bleiben kann."
"Vorschriften beharrlich missachtet"
Die Verfassungsrichter teilen auch die Ansicht des Asylgerichtshofes, "dass ein alleine durch beharrliche Missachtung der fremden- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften erwirkter Aufenthalt keinen Rechtsanspruch aus dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) bewirken kann". Eine andere Auffassung würde sogar zu einer "Bevorzugung dieser Gruppe gegenüber den sich rechtstreu Verhaltenden führen", so die Höchstrichter.
Fekter droht mit der Fremdenpolizei
ÖVP-Innenministerin Maria Fekter will erwartungsgemäß auch, dass die Familie das Land verlässt: "Arigona Zogaj muss Österreich verlassen", so die Innenministerin, die seit Monaten betont hatte, Einzelfälle nicht zu kommentieren. Grundsätzlich könne die Ausreise ohne Zwangsgewalt erfolgen, aber: "Wer nicht selbstständig ausreist, wird von der Fremdenpolizei abgeschoben." Bundesasylamt und Asylgerichtshof hätten korrekt gearbeitet, was nun durch die obersten Verfassungshüter bestätigt worden sei, zeigte sich die Ministerin zufrieden. Jetzt gebe es einen klaren Auftrag der obersten Verfassungshüter.
Abschiebung droht
Arigona Zogaj kann nun noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befassen. Allerdings ändert das nichts daran, dass eine Ausweisung rechtlich zulässig ist, so der VfGH. Sollte Arigona Zogaj das Land nicht freiwillig verlassen, kann die Fremdenpolizei eine Abschiebung durchführen. Einsprüche dagegen sind nun nicht mehr möglich.
Eine letzte Hoffnung für Arigona Zogaj, was ein Leben in Österreich betrifft, wäre beispielsweise ein humanitärer Aufenthaltstitel, den die Asylbehörden vergeben können. Ein solcher wurde freilich bereits in der Vergangenheit vom Innenministerium abgelehnt. Außerdem muss sie laut Verfassungsgerichtshof zunächst das Land verlassen.
Volkshilfe ist enttäuscht
Die Volkshilfe, die die Familie Zogaj jahrelang betreut hat, nimmt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes "mit großem Bedauern" zur Kenntnis. "Dieses Urteil ist Beispiel dafür, wie Integrationspolitik nicht sein sollte", so Präsident Josef Weidenholzer. Es sei "traurig, dass in Fällen wie bei der Familie Zogaj die Menschlichkeit auf der Strecke bleibt".
In einem Rechtsstaat sei das Urteil zwar selbstverständlich zu akzeptieren, betonte Weidenholzer. Er sei aber "persönlich tief betroffen, es tut mir außerordentlich leid". Die Familie Zogaj sei bestens integriert gewesen, die Kinder seien hier zur Schule gegangen, die Mutter habe Arbeit gefunden.