Der Vorschlag kommt von der Diakonie. Grund: So würden Traiskirchen und Thalham entlastet und die Quoten durch die Länder besser erfüllt.
In der Diskussion um ein weiteres Asyl-Erstaufnahmezentrum fordert die Diakonie ein ausdifferenziertes Aufnahmesystem für Österreich. "Dadurch wäre eine Entlastung der beiden derzeit bestehenden Erstaufnahmezentren in Traiskirchen und Thalham möglich, bei gleichzeitiger Kosteneinsparung, Effizienz und Gerechtigkeit", ist Direktor Michael Chalupka überzeugt.
Hier geht's zum aktuellen Stand im Streit um Eberau.
Eine pro Bundesland
Kernpunkt des Diakonie-Vorschlags ist die
zeitliche und räumliche Trennung der Bereiche Erstaufnahme und behördliche
Prüfung. Nach einer in wenigen Tagen abzuschließenden Erstbefragung samt
medizinischer und psychischer Anamnese und Feststellung des
Betreuungsbedarfs sollen die Asylwerber in eine Betreuungsstelle des Bundes
verlegt werden, von denen es nach Vorstellung der Diakonie in jedem
Bundesland eine geben könnte. Sie sollten eine Maximalgröße von 100 bis 150
Bewohnern haben und an Orten mit guter infrastruktureller Anbindung liegen.
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens könnte der Bescheid zugestellt und der Asylwerber - bei Zulassung des Verfahrens - in ein Quartier im selben Bundesland überstellt werden.
Bessere Quoten
Die Vorteile aus Sicht der Diakonie: Es gäbe
keine kostenintensive Behördenstruktur in den Betreuungsquartieren des
Bundes. Außerdem würden die Quoten besser gesteuert, da sich Asylsuchende
bereits im Bundesland befänden und von dort, nach Zulassung ihres
Asylverfahrens, in die Landesquartiere überstellt würden. Der Aufenthalt von
Asylsuchenden im Erstaufnahmezentrum würde auf wenige Tage verkürzt, was
eine deutliche Entlastung von Traiskirchen und Thalham brächte.
Minister für Migration
"Hätten wir in Österreich ein
Ministerium für Migration, zu dessen zentraler Aufgabe auch der
Flüchtlingsschutz zählen müsste, wäre die fragwürdige
Idee eines Internierungslagers für Schutzsuchende wohl kein Thema",
meinte Chalupka abschließend, "dafür aber die Arbeit an
konstruktiven und bedarfsorientierten Betreuungsformen für Flüchtlinge."
"Humanitäre Orientierung"
Das
UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR lehnt eine automatische Internierung
von Asylwerbern natürlich strikt ab. Diese Position stehe im Einklang mit
Artikel 18 der EU-Asylverfahrensrichtlinie, nach der niemand lediglich wegen
des Umstands einer Asylantragstellung inhaftiert werden könne.
"Kasernieren" für wenige Tage
Mehr Verständnis hat
Amnesty International. Asylwerber einzusperren, bis andere Staaten erklären,
ob sie gemäß "Dublin"-Abkommen zuständig sind, könnte ein mehrmonatiges
"Verräumen" bedeuten und sei abzulehnen. Ein "Kasernieren"
für wenige Tage während einer intensiven Erstbefragung kann man sich dagegen
vorstellen.