Taschengeld-Sanktion
Ab morgen verpflichtende Arbeit für Flüchtlinge in Österreich
15.07.2024
Arbeits-Pflicht für Flüchtlinge in Bundeseinrichtungen startet morgen - 10 Stunden pro Woche verpflichtend. Wer sich weigert, bekommt weniger Taschengeld.
Morgen tritt jene Verordnung in Kraft, die eine Ausweitung der Arbeit von Flüchtlingen in den Bundesbetreuungseinrichtungen regelt. So ist ein Einsatz nun auch in den Gebietskörperschaften unterstellten Einheiten sowie in Organisationen, die mindestens fünf Zivildiener beschäftigen können, möglich.
Arbeiten können sie etwa in Pflegeheimen, Büchereien oder bei der Freiwilligen Feuerwehr, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer Pressekonferenz am Montag ausführte. Wenn sich jemand weigert, kann das Taschengeld gekürzt werden.
Laut dem neuen Arbeitskatalog sind Flüchtlinge dadurch zur gemeinnützigen Arbeit für Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet. Arbeiten können sie aber auch bei Gesellschaften mit mindestens 5 Zivildienern, im Pflegedienst, in Obdachlosenheimen oder bald im Winterdienst.
20 statt 40 Euro Taschengeld bei Verweigerung
"Wer keine gemeinnützige Arbeit leistet, dem wird das Taschengeld von 40 auf 20 Euro gekürzt. Das ist eine der klaren Konsequenzen", so Karner.
Der Leiter der Bundesbetreuungsagentur, Andreas Achrainer, ist positiv gestimmt, dass die Flüchtlinge durch die Verordnung weitere Einsatzmöglichkeiten auch annehmen werden. Es soll dann auch mehr Arbeitsangebote für sie geben.
Manchmal sei anfangs etwas Skepsis zu überwinden, wie sie etwa im Korneuburger Bauhof geherrscht habe. Doch rasch sei man mit der Tätigkeit der jungen Flüchtlinge dort durchaus zufrieden gewesen, berichtete der BBU-Chef. Aus seiner Sicht ist es sogar von Vorteil, wenn die Beschäftigung außerhalb der Betreuungseinrichtungen stattfindet, weil es so zu einem gegenseitigen Kennenlernen mit der lokalen Bevölkerung komme.
430 Personen aktuell in Erstaufnahmestelle Traiskirchen
Aktuell hätte man freilich auch in den Einrichtungen selbst genug zu tun. Denn die Zahlen in der Grundversorgung, was Asylwerber betrifft, sind deutlich zurückgegangen. So sind etwa in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen aktuell nur 430 Personen, vor zwei Jahren waren es noch 1.800. Insgesamt sind etwa 34.000 Asylwerber in Grundversorgung, davon 1.200 in der Bundesbetreuung, der Rest in Landeseinrichtungen.
Die Entlastung der Grundversorgung, die auch zur vorübergehenden Stilllegung diverser Quartiere geführt hat, steht in direktem Zusammenhang mit dem Rückgang an Asylanträgen von rund 40 Prozent im heurigen Jahr. Besonders, dass sich im Burgenland die Lage entspannt hat, strich der Innenminister hervor.
Im ersten Halbjahr gab es dort 303 Aufgriffe, vor zwei Jahren waren es im selben Zeitraum noch 19.344.
Verpflichtende Schulungen für Flüchtlinge
Die neuen verpflichtenden Grundregelkurse für Asylwerber scheinen gut anzukommen. 1.653 Flüchtlinge haben diese seit Anfang Juni absolviert.
"Es musste keine einzige Buße verhängt werden", teilte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in einer Pressekonferenz am Montag mit. Achrainer zeigte sich über den verpflichtenden Charakter froh, sei es früher doch vorgekommen, dass "Familienoberhäupter Frauen an der Teilnahme gehindert haben."
Flüchtlinge lernen österreichische Werte kennen
Insgesamt sind laut Achrainer fünf Curricula ausgearbeitet worden, in denen die neu angekommenen Asylwerber unterrichtet werden. Dabei geht es etwa um Kultur und Umgangsformen, Demokratie, Rechte und Pflichten, Gleichberechtigung und Nein zum Antisemitismus. Dass alle Flüchtlinge freiwillig teilgenommen haben, zeigt für den BBU-Leiter, dass die Wissbegierigkeit gegeben sei. Grundsätzlich gelte: "Man kann nur respektieren, was man kennt."
Geld auf die Sachleistungskarte
Außerdem wird in dieser Woche die Sachleistungskarte ausgeweitet – etwa in den Landesversorgungseinrichtungen in Steyr, Oberösterreich. Dort soll jetzt das erste Taschengeld auf die Karte überweisen werden, wie Achreiner mitteilte.