Heuer wurde die Asyl-Obergrenze von 37.500 nicht geknackt: Das Innenministerium ließ 23.561 Asylverfahren zu (s. Grafik). Dazu kamen weitere 8.734 Fälle aus 2015. Allerdings: 16.057 Anträge ließ das Ministerium nicht zu – für 14.000 „Dublin“-Fälle sind andere EU-Länder zuständig. Theoretisch, denn kommt es zu keiner Klärung, liegt der Ball erst recht wieder in Österreich. Bis zu 14.000 Asylwerber, die schon bei uns sind, könnten auf die Obergrenze 2017 angerechnet werden – und die liegt bei exakt 35.000.
Innenminister Wolfgang Sobotka fordert deshalb die SPÖ via ÖSTERREICH erneut auf, die Obergrenze gesetzlich festzuschreiben: „Wir nehmen 14.000 Dublin-Fälle ins nächste Jahr mit. Wir brauchen daher zur Sonderverordnung die gesetzliche Verankerung der Obergrenze. Denn wenn Österreich für diese Menschen zuständig wird, dann nützt mir das Zurückweisen an der Grenze nichts, um die Obergrenze zu halten“, so Sobotka.
(c) Grafik TZ ÖSTERREICH