Das neue Fremdenrecht kommt – Flüchtlinge haben künftig mehr Pflichten.
Faktencheck zum neuen Fremdenrechts-Gesetz: Diese Änderungen für Flüchtlinge sind geplant.
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Wohnsitz: Wird der Asylwerber zugelassen, bekommt er einen Wohnsitz zugewiesen und darf dieses Bundesland nicht verlassen.
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Tätigkeit: Er ist zu gemeinnütziger Tätigkeit verpflichtet, bekommt dafür maximal 130 Euro pro Monat.
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Wechsel: Übersiedelt er trotz Wohnsitzpflicht, gibt es Strafen bis zu 1.000 Euro bzw. 2 Wochen Ersatzarrest.
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Abgelehnt: In diesem Fall wird das Asylverfahren negativ beschieden.
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Ausreise: Bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Ablehnung, muss der Asylwerber innerhalb einer festgelegten Frist (zwischen 7 und 30 Tage) ausreisen.
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Strafe: Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen Strafen bis 15.000 Euro oder 6 Wochen Ersatzarrest.
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Rückführung: Der Fremde wird in ein Rückführungszentrum gebracht, sonst Beugehaft.
(gü)
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