Fakten zum Fremdenrecht

Asyl: So hart ist das neue geplante Gesetz

10.06.2017

Das neue Fremdenrecht kommt – Flüchtlinge haben künftig mehr Pflichten.

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Faktencheck zum neuen Fremdenrechts-Gesetz: Diese Änderungen für Flüchtlinge sind geplant.

  •  Wohnsitz: Wird der Asylwerber zugelassen, bekommt er einen Wohnsitz zugewiesen und darf dieses Bundesland nicht verlassen.

  • Tätigkeit: Er ist zu gemeinnütziger Tätigkeit verpflichtet, bekommt dafür maximal 130 Euro pro Monat.

  •  Wechsel: Übersiedelt er trotz Wohnsitzpflicht, gibt es Strafen bis zu 1.000 Euro bzw. 2 Wochen Ersatzarrest.

  • Abgelehnt: In diesem Fall wird das Asylverfahren negativ beschieden.

  • Ausreise: Bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Ablehnung, muss der Asylwerber innerhalb einer festgelegten Frist (zwischen 7 und 30 Tage) ausreisen.

  • Strafe: Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen Strafen bis 15.000 Euro oder 6 Wochen Ersatzarrest.

  • Rückführung: Der Fremde wird in ein Rückführungszentrum gebracht, sonst Beugehaft.

(gü)

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