Wien
Asyl: Verfahren gegen Diakonie eingestellt
21.08.2013
Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges eingestellt.
Das Anfang des Jahres gegen den Flüchtlingsdienst der Diakonie eingeleitete Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt. Der Diakonie wurde vorgeworfen, unberechtigterweise den Kostenersatz für das Berufungsverfahren bei einer Schubhaftbeschwerde einzubehalten. Die Vorwürfe hätten sich als haltlos herausgestellt, teilte die Diakonie in einer Aussendung am Mittwoch mit.
"Wir sehen uns durch die Verfahrenseinstellung in unserem Engagement bestätigt und bestärkt, schutzsuchenden Menschen ihren Zugang zum Recht zu ermöglichen. Unseren Auftrag werden wir weiterhin bestmöglich erfüllen", kommentierte Direktor Michael Chalupka die Verfahrenseinstellung.
Der Diakonie wurde vorgeworfen, dass Flüchtlinge Abtretungserklärungen unterschreiben hätten, mit denen sie bemächtigt worden wäre, "zugesprochene Haftentschädigungen von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren".
Die Diakonie hielt heute dazu fest: Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, steht eine Entschädigung zu. Erst durch die Rechtsberatung können unrechtmäßig Inhaftierte ihr Recht auf Entschädigung geltend machen. Diese Hilfe ist in jedem Fall für den Flüchtling kostenlos. Die Diakonie wendet zusätzlich zur Finanzierung durch die öffentliche Hand jährlich rund 300.000 Euro an Spendenmitteln auf, um eine hochwertige Rechtsberatung durchführen zu können.
Im Jahr 2012 wurden etwa 1.400 Menschen in Schubhaft beraten, in etwa 300 Fällen wurde eine Schubhaftbeschwerde eingebracht und in 70 Fällen wurde diese Beschwerde gewonnen. Der Flüchtlingsdienst der Diakonie sei neben der Rechtsberatung außerdem in der Unterbringung und Betreuung von Erwachsenen und Minderjährigen auf der Flucht, im Bereich (Aus)Bildung sowie in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung tätig.