Nachdem die neue Berufungsinstanz kurzfristig schon vom Tisch war, hat sich die Koalition jetzt doch einigen können.
Die Koalition hat am Freitag die nächste Einigung zu Stande gebracht. Die Installierung des Asylgerichtshofs ist fix. Das teilte ÖVP-Innenminister Günther Platter Freitagnachmittag mit. Die Arbeit aufnehmen soll das neue Gericht spätestens Mitte nächsten Jahres. Platter erwartet sich auch durch eine Aufstockung des Personals eine deutliche Beschleunigung der Verfahren.
Der Verwaltungsgerichtshof kann künftig nur noch vom Asylgericht selbst angerufen werden, nicht aber von den Asylwerbern. Das Recht, sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, bleibt unverändert bestehen.
Berufungsinstanz statt UBAS
Grundsätzlich ersetzt das neue
Asylgericht den Unabhängigen Bundesasylsenat, also die Berufungsinstanz nach
dem Bundesasylsenat. Der Ministerratsbeschluss soll kommenden Mittwoch
erfolgen. Damit kann auch die parlamentarische Behandlung noch heuer
erfolgen. Inkrafttreten wird das entsprechende Gesetz mit Anfang 2008.
Verfahren sollen schneller gehen
Mit dem Asylgericht sollen die
Verfahren grundsätzlich nach der zweiten Instanz beendet sein. Der VwGH kann
nicht mehr von den Betroffenen angerufen werden sondern nur vom Asylgericht,
wenn es bei vielen gleich gelagerten Fällen nach einer Grundsatzentscheidung
verlangt. In so einem Fall macht das Asylgericht einen Vorschlag, den das
Höchstgericht absegnen muss.
Gegen sonstige Entscheidungen des Asylgerichts, das heißt solche, die nicht auf einer Grundsatzentscheidung beruhen, soll im Interesse der Verfahrensbeschleunigung ein Rechtszug an den Verwaltungsgerichtshof generell ausgeschlossen werden.
Entlastung des VwGH
Derzeit sind beim Verwaltungsgerichtshof rund
4.000 Verfahren offen. Deshalb soll in den Ausnahmefällen, die künftig noch
zu diesem Höchstgericht kommen, auch eine Frist von sechs Monaten gelten.
Zudem wird das Personal beim Verwaltungsgerichtshof vorübergehend
aufgestockt, zusätzlich zu den 200 Beamten, die den Asylbereich von Seiten
des Innenministeriums verstärken werden.
Ziel bleibt, den Rucksack an offenen Verfahren bis 2010 abzubauen.