Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den Asylgerichtshof am Mittwochvormittag beschlossen.
Die SPÖ habe "geschlossen" dafür gestimmt, betonte Klubchef Josef Cap im Anschluss. Die internen Differenzen habe man "ausdiskutiert". Wie der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger von der ÖVP verteidigte Cap die Streichung der Berufungsmöglichkeit für Asylwerber beim Verwaltungsgerichtshof und begründeten diesen Schritt mit der angestrebten Verfahrensbeschleunigung.
Berufsmöglichkeit gestrichen
Per 1. Juli 2008 soll der
bisherige Unabhängige Bundesasylsenat im Innenministerium, die
Berufungsinstanz im Asylverfahren, zum "Asylgerichtshof"
aufgewertet werden. Die Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof,
also der dritten Instanz, wird für Asylwerber dann gestrichen. Der Präsident
des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, hatte bei einem Hearing am
Dienstag gegen das Kappen des Instanzenzuges protestiert und vor einer
Aushöhlung des Rechtsschutzes für Asylwerber gewarnt.
"Grundsatzentscheidungen" mit NGOs absprechen
Als
Entgegenkommen an die Kritiker wurde von der Koalition lediglich die
Möglichkeit gestrichen, dem Asylgericht auch andere Verwaltungsverfahren per
einfachem Gesetz zu übertragen. Außerdem sollen "Grundsatzentscheidungen",
die der Innenminister aber nicht der Asylwerber beantragen kann, künftig
nicht für den jeweiligen Anlassfall gelten. Zudem wird der Innenminister per
unverbindlichem Entschließungsantrag aufgefordert, sich bei den "Grundsatzentscheidungen"
mit NGOs und UNHCR abzusprechen.
Kritik an Asylrichtern zurückgewiesen
Cap betonte, dass der
Rechtsschutz in der zweiten Instanz mit dem Asylgerichtshof künftig
verbessert werde. Spindelegger wies Kritik an der unzureichenden
Qualifikation der Asylrichter zurück. Zuvor hatte die Richtervereinigung
bemängelt, dass für das Asylgericht keine Richterausbildung vorausgesetzt
wird, sondern lediglich ein Jus-Studium und fünf Jahre Berufserfahrung.
Spindelegger: "Wir können nicht sagen, wir wollen einen Gerichtshof und
dann wollen wir zehn Jahre Berufserfahrung. Dann können wir ihn nie gründen."
Hoch erfreut über den Beschluss des neuen Asylgerichtshofs hat sich Mittwochvormittag Innenminister Günther Platter (V) gezeigt. Das Gericht komme genau so, wie er sich das vorgestellt habe, frohlockte der Ressortchef vor dem Ministerrat. Die Kritik aus der Justiz an der Konstruktion des Gerichtshofs wies der Innenminister zurück.
Grüne, FPÖ und BZÖ dagegen
Grüne, FPÖ und BZÖ
haben dem Asylgerichtshof im Verfassungsausschuss des Nationalrats am
Mittwoch die Zustimmung verweigert - wenn auch aus unterschiedlichen
Gründen. Grünen-Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger lehnt das
Vorhaben insgesamt ab und wirft SP-Klubchef Josef Cap vor, interne Kritiker
per "Maulkorb" ruhig gestellt zu haben. BZÖ-Verfassungssprecher Herbert
Scheibner und sein FP-Kollege Robert Aspöck begrüßen dagegen das Asylgericht
an sich, lehnen aber andere im gleichen Gesetzespaket enthaltene
Bestimmungen ab.