Fekter und Darabos einigten sich am Montag auf ein schärferes Asylrecht.
Seit Monaten waren die Fronten hart: VP-Innenministerin Maria Fekter forderte eine "Aufenthaltspflicht“ von sieben Tagen für neu eintreffende Asylwerber in den Erstaufnahmezentren. "Wegsperren ist verfassungswidrig. Da spielen wir nicht mit“, antwortete SP-Verhandler Norbert Darabos.
Kompromissformel "Mitwirkungsverpflichtung"
Gestern um 13.00 Uhr trafen sich die beiden Minister abseits der Öffentlichkeit zu einer finalen Verhandlungsrunde.
Man wollte Nägel mit Köpfen machen – und einigte sich auf die Kompromissformel "Mitwirkungsverpflichtung“, die laut SP-Insidern "jetzt verfassungskonform“ ist. Und die aber auch eine "Aufenthaltspflicht light“ darstellt: In den ersten fünf Tagen, so der letzte Vorschlag, darf ein neu eintreffender Asylwerber nicht die Mauern des Lagers verlassen – außer unter ganz bestimmten Bedingungen. Er ist verpflichtet, an der Erfassung seiner Daten, an der Befragung und an den medizinischen Untersuchungen mitzuwirken.
SP setzt Aufenthaltspflicht light gegen Fekter durch
In Wahrheit entspricht dies genau den Wünschen der VP-Innenministerin, die zunächst eine Aufenthaltspflicht von sieben Tagen – oder fünf Werktagen – forderte. Schließlich hatte sie damit aufhorchen lassen, dass mittlerweile jeder vierte Asylwerber in der ersten Woche aus den Erstaufnahmezentren verschwinde.
Was die SPÖ durchsetzte, ist die Schaffung eines Bundesamts für Migration und die – von der Verfassung verlangte – Einzelfallprüfung. Und schließlich gibt es eine Reihe von Ausnahmen, etwa für psychologische oder ärztliche Betreuung von Kindern, bei denen auch neu eintreffende Asylwerber das Lager verlassen dürfen.
Details der Einigung – Strafen für Asylwerber, die weglaufen, waren etwa bis zuletzt offen – wollen Fekter und Darabos heute präsentieren. Dann geht ein Entwurf in Begutachtung, und Ende Oktober soll ein Beschluss im Ministerrat gefasst werden.