Nach jahrelangen Gesprächen bekommen jetzt auch die Beamten eine Pensionskasse.
Für Vertragsbedienstete gibt es diese Möglichkeit einer Zusatzpension schon seit dem Jahr 2000. Der entsprechende Vertrag ist am Mittwoch nach dem Ministerrat von Finanzminister Wilhelm Molterer (V) und Beamten-Staatssekretär Andreas Schieder (S) sowie dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer (V) und seinem Stellvertreter Richard Holzer (S) unterzeichnet worden.
Vertrag gilt rückwirkend
Gültig ist der
Pensionskassenvertrag für alle Beamten, die von der Pensionsharmonisierung
betroffen sind, das sind alle nach dem 31.12. 1954 Geborenen. Demnach wird
der Bund für seine Beschäftigten künftig 0,75 Prozent des Buttobezuges als
Dienstgeberbeitrag in die Pensionskasse einzahlen. Der Bedienstete kann die
Höhe seines Beitrages frei wählen zwischen null und maximal ebenfalls 0,75
Prozent. In dem Vertrag enthalten ist auch eine Absichtserklärung, dass der
Dienstgeberbeitrag mittelfristig stufenweise ansteigen soll. Darüber müssen
aber noch gesonderte Gespräche stattfinden. Der Vertrag tritt rückwirkend
mit 1. Jänner 2008 in Kraft.