Verfassungsrechtler
"Auch ein Bischof kann Verteidigungs-Minister werden"
14.01.2007
Die umstrittene Bestellung des Alt-Zivildieners Norbert Darabos (S) zum Verteidigungsminister ist rechtlich gesehen völlig korrekt.
"Um Minister zu werden, braucht man keine besonderte Qualifikation oder Ausbildung", sagte Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Es gibt laut Mayer auch keine Ausschlussgründe, außer einer sechsmonatigen Sperre nach einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Theoretisch könne jeder Verteidigungsminister werden, "auch ein Bischof".
Kritik an der Bestellung von Darabos kam zuletzt vom BZÖ. Ex-Verteidigungsminister Herbert Scheibner hatte gemeint, dass ein Verteidigungsminister zumindest den Grundwehrdienst geleistet haben sollte und Darabos in Zukunft Einsatzbefehle geben müsse, "den er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann". Scheibner hatte Darabos aufgefordert, sich zu überlegen, "ob hier eine Unvereinbarkeit besteht oder ob er damals vor der Kommission gelogen hat".
Keine Uvnereinbarkeit
Das Gesetz jedenfalls sieht keine
Unvereinbarkeit. Minister könne jeder werden, der auch als Abgeordneter zum
Nationalrat gewählt werden kann, erklärte Mayer. Es gebe auch keine
Ausschlussgründe, einzig bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr
als einem Jahr gebe es eine Sperrfrist von sechs Monaten nach Vollzug der
Strafe. "Dabei spielt es keine Rolle, was man verbrochen hat", sagte Mayer.
Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Mörder für Ministerämter in Frage kommen,
sieht er allerdings als gering an, zumal auf Mord lebenslänglich steht.
Früher seien diese Bestimmungen strenger gewesen, erklärte der
Verfassungsexperte weiter.
Fast jeder kann Präsident werden
Grundsätzlich könne
jedenfalls jeder Minister werden, auch ein Bischof, ein Straßenkehrer oder
eine Stripteasetänzerin, so Mayer. Gleiches gelte auch für den
Bundeskanzler, einzig beim Präsidenten gebe es zwei Beschränkungen. Für das
Amt des Staatsoberhaupts nicht kandidieren dürfen Angehörige ehemaliger
Herrscherhäuser, etwa die Habsburger, und man muss mindestens 35 Jahre alt
sein.
Mayer verwies gleichzeitig darauf, dass nicht alles, was rechtlich korrekt ist, auch politisch argumentierbar sein dürfte. "Jemand, der mit fremdem Vermögen ein Problem hat, wird schlecht zum Finanzminister tauglich sein", so der Verfassungsrechtler. Er verwies auch auf die Debatte über die Kandidatur der früheren evangelischen Bischöfin Gertraud Knoll (S) für das Präsidentenamt 1998 in Hinblick auf die Trennung zwischen Kirche und Staat. Problematisch sei auch die kurzfristige Bestellung vom ehemaligen Verteidigungsminister Günther Platter zum Innenminister nach dem Rücktritt von Ernst Strasser (beide V) 2004 gewesen. Denn damit habe Platter über die gesamte bewaffnete Gewalt des Staates verfügt, so Mayer.