2010 werden rund 4,6 Millionen Karten ausgetauscht. Das Gesundheitsministerium verlangt ein Erkennungsmerkmal.
Auch die neue E-Card soll nach dem Willen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger so wie die alte kein Foto des Versicherten haben. Es wäre zwar technisch möglich ein Bild aufzubringen, die Logistik dafür wäre aber sehr aufwendig, argumentierte der stellvertretende Generaldirektor Volker Schörghofer gegen den diesbezüglichen Wunsch von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V). Im Jahr 2010 müssen rund 4,6 Millionen Karten ausgetauscht werden. Insgesamt sollen bis 2014 etwa neun Millionen Karten geliefert werden.
4,6 Millionen Karten müssen ausgetauscht werden
Die 4,6
Millionen E-Cards müssen ausgetauscht werden, weil die auf der Rückseite
befindliche Europäische Krankenversicherungskarte für Arbeitnehmer nur fünf
Jahre gültig ist und 2010 ausläuft. Alle anderen 2005 ausgelieferten Karten
sind zehn Jahre gültig. Schörghofer betonte, dass sich die Versicherten
nicht um den Austausch kümmern müssen. Wessen Karte ausläuft, der bekommt
automatisch rechtzeitig eine neue zugestellt. Die alte Karte wird dann
automatisch gesperrt.
Kein Foto
Entgegen dem Wunsch Kdolskys wird die neue Karte aber
nicht automatisch ein Foto des Versicherten haben. Schörghofer versicherte,
dass dies technisch möglich wäre, wenn die Politik einen Auftrag dazu
erteilen würde. Der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbandes
hielte das aber nicht für sinnvoll - vor allem weil allein die Logistik ein
Problem wäre und Mehrkosten von rund 18 Millionen Euro verursachen würde. So
wäre es sehr kompliziert, von allen Versicherten Fotos zu organisieren und
der jeweiligen Person zuzuordnen. Außerdem würden sich bei Kindern unter 14
und bei älteren Menschen über 70 Jahren die Gesichtszüge verändern, weshalb
dann häufig neue Karten ausgegeben werden müssten.
Gesundheitsministerium verlangt Erkennungsmerkmal
Im Sinne der
Missbrauchssicherheit sollen aber alle E-Cards ein Erkennungsmerkmal tragen.
Das stellte das Gesundheitsministerium unter Verweis auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen klar. Denn das Fehlen einer eindeutigen Identifikation bei
der derzeitigen Karte gebe immer wieder Anlass zur Diskussion, dass die
Karte missbräuchlich verwendet werden könne.
In allen Arztpraxen oder Krankenhäusern, wo die E-Card zum Einsatz komme, werde auf der neuen Generation je nach technischer Umsetzung entweder ein Foto von einem zentralen Fotoserver abgerufen oder direkt vom Chip ausgelesen werden können. Dort, wo die E-Card eine zusätzliche Ausweisfunktion erhält, z.B. als Seniorenkarte, werde auch ein Foto direkt auf der Karte sichtbar sein können.
Optik bleibt gleich
Grundsätzlich wird sich an der Optik der
Karte nichts ändern. Sie hat aber eine moderne und leistungsfähigere
Chip-Technologie und wesentlich höhere Sicherheitsstandards. Neben der jetzt
schon bestehenden Möglichkeit des Einsatzes als Bürgerkarte könnte die neue
E-Card auch als Schlüssel für die geplante elektronische Gesundheitsakte
verwendet werden. Damit könnte der Arzt, der eine zweite Schlüsselkarte
hätte, autorisiert werden, auf gespeicherte Gesundheitsdaten zuzugreifen. Ob
er das wolle, sollte aber jedem Versicherten selbst überlassen bleiben.
Ebenfalls neu auf der E-Card ist die Option für ein Zeichen in
Blindenschrift, um die Karte auch für schwer Sehbehinderte erkennbar zu
machen.
Kritik
ÖVP-Seniorenbund, Freiheitliche und BZÖ reagieren
verärgert. Der schwarze Pensionistenchef Andreas Khol sprach in einer
Aussendung von einem "Schildbürgerstreich".
FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl nannte die Planungen "absurd",
und BZÖ-Gesundheitssprecherin Ursula Haubner erinnerte daran, dass eine
Weiterentwicklung der Karte versprochen worden sei.