Meischberger wollte 5 Millionen Euro vom ORF für eine eigene Sendung.
Nächstes Skandalurteil unserer Justiz in der unendlichen „Causa Meischberger“: Der Grasser-Trauzeuge, der nachweislich für den Verrat der nur dem Finanzminister bekannten Kaufsumme der Buwog-Privatisierung von der Immofinanz mit einem Kompagnon fast 10 Millionen Euro kassierte, aber nach wie vor auf freiem Fuß ist, gewann am Dienstag ein Medienverfahren gegen ÖSTERREICH.
Als Gegenleistung für Wahl wollte Meischi TV-Show
ÖSTERREICH hatte berichtet, die Justiz habe bei ihren Meischberger-Fahndungen einen E-Mail-Verkehr sichergestellt, „in dem Meischberger 2 Mio. Euro vom ORF forderte“. Meischberger konterte mit einer Gegendarstellung, in der er dreist behauptete: „Ein solcher E-Mail-Verkehr existiert nicht, M. hat auch niemals eine solche Forderung erhoben.“
Im folgenden Prozess legte ÖSTERREICH die von M. bestrittenen E-Mails auf den Richtertisch. In einer E-Mail an ORF-General Wrabetz stand nahezu erpresserisch: „Ich möchte Dich daran erinnern, dass Du mir (gemeint: als Gegenleistung für Deine Wahl zum ORF-Chef) das Budget von 3 Millionen Euro pro Jahr für eine wöchentliche Magazinsendung versprochen hast. Ein von dir handgeschriebener Zettel mit diesem Budget liegt heute noch in meiner Schublade.“
Vor Gericht bestätigten ORF-General Wrabetz und sein Online-Direktor Prantner: Die E-Mail ist echt. Und sie betonten: Weitere Vereinbarungen gab es mit Meischberger nicht.
Zusätzlich wollte er auch für Online 2 Millionen
Gestern trat in einer weiteren Verhandlung der bekannte Wiener Werber Peter Dirnberger auf. Er gab zu Protokoll: Neben der TV-Sendung habe Meischberger mit ORF-General Wrabetz auch ein Online-Projekt namens D-ORF verhandelt. Auch dafür habe es eine Zusage für ein Budget gegeben, das er nicht mehr konkret wisse, das sich aber „in einer Größenordnung“ von etwa 2 Millionen Euro bewegt habe.
Richterin verurteilte die Aufdecker zu 4.000 Euro
Das heißt: ÖSTERREICH ist vor Gericht der Nachweis gelungen, dass Abkassierer Meischberger als Gegenleistung für seine Stimme im Stiftungsrat (die er nicht als Partei-, sondern sogar als Regierungsvertreter im Auftrag von Finanzminister Grasser abgegeben hat) vom von ihm gewählten ORF-Chef Wrabetz gleich zwei Aufträge forderte: Einen über 3 Millionen für ein TV-Magazin und einen über 2 Millionen für ein Online-Projekt.
Trotzdem wurde ÖSTERREICH von Richterin Karin Beber zu 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Haarsträubende Begründung der Richterin: ÖSTERREICH habe den Eindruck erweckt, Meischberger hätte die 2 Millionen Euro für sich (!) gefordert.
In Wahrheit habe der arme Meischi vom ORF aber „nur ein Budget über 2 bzw. 3 Millionen Euro“ eingefordert.
ÖSTERREICH sei den Beweis schuldig geblieben, der Stiftungsrat hätte die Millionen „ohne Gegenleistung“ gefordert. ÖSTERREICH legte Berufung ein.