Der Staatsanwalt muss jetzt auf die Entscheidung des Parlaments warten. Winter hatte den Propheten Mohammed als Kinderschänder bezeichnet.
Der Prozess gegen die steirische FPÖ-Politikerin und nunmehrige Nationalrats-Abgeordnete Susanne Winter wegen ihrer islamfeindlichen Äußerungen könnte nun doch bald stattfinden. Die Staatsanwaltschaft Graz hat einen Antrag auf Aufhebung der Immunität beim Präsidium des Nationalrats eingebracht.
Rechtsstreit verzögerte
Das Ping-Pong zwischen Gericht und
Anklagebehörde, wer eigentlich zuständig ist für die Beantragung der
Immunitätsaufhebung ist damit beendet: Der Staatsanwalt hat darauf
verzichtet, es auszufechten, und den Antrag selbst eingebracht. Die
Anklageerhebung war schon am 2. April erfolgt, durch die zeitliche
Verzögerung der Verhandlungsausschreibung war Winter inzwischen angelobt und
daher immun.
Auslieferung denkbar
Im Parlament muss sich nun der
Immunitätsausschuss mit dem Begehren der Anklagebehörde befassen. Die
zentrale Frage für eine Aufhebung der Immunität ist, ob die mutmaßlich
strafbare Handlung in unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als
Abgeordneter oder zumindest als Kandidatin stand. Winter hat die ihr zur
Last gelegten Äußerungen im Grazer Gemeinderatswahlkampf gemacht, womit man
argumentieren könnte, dass kein Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als
Abgeordneter bestehe und sie somit ausgeliefert werden könnte.
Mohammed als "Kinderschänder"
Auslöser für die
Einleitung des Strafverfahrens wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und
Verhetzung waren Aussagen Winters bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung am 13.
Jänner in Graz: Der Prophet Mohammed habe ein sechsjähriges Mädchen
geheiratet und wäre "im heutigen System" ein "Kinderschänder", er hätte den
Koran in "epileptischen Anfällen" geschrieben. Der Islam sei ein
"totalitäres Herrschaftssystem" und gehöre "dorthin zurückgeworfen, wo er
hergekommen ist, hinter das Mittelmeer".