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Vor Welle von Kündigungen

Aufregung um Kurzarbeit: Besserverdiener fallen raus!

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Eine neue Berechnungsweise bei der Kurzarbeit empört jetzt die Unternehmen.

Neue Aufregung um die Regelungen der Regierung zur Kurzarbeit. War es zunächst der Ärger über die schleppende Auszahlung, so rollt nun eine neue Welle der Empörung vieler Unternehmer an: Denn das Arbeitsmarktservice AMS hat am 17. Juli die Entschädigung für ­besser verdienende Arbeitnehmer dramatisch gekürzt.

Der Skandal: Die Kürzung der Kurzarbeits-Entschädigung für besser verdienende Arbeitnehmer durch das AMS erfolgte heimlich, still und leise – ohne Information der Betroffenen und der Öffentlichkeit. Konkret wird die Kurzarbeits-Förderung ab der Höchstbeitrags-Grundlage von 5.370 Euro seit Phase 2 (also ab Juli) dramatisch gekürzt.

■ Zunächst bekommen Arbeitnehmer mit 5.500 Bruttogehalt etwa 20 % weniger Entschädigung.

Je mehr Arbeitnehmer verdient, desto weniger Geld

■ Doch schon bei einem Gehalt von 6.150 Euro wird die Kurzarbeits-Entschädigung, die in der ersten Phase (März–Mai) noch 2.663 Euro betragen hat, bereits um mehr als 50 % auf nur noch 1.309 Euro gekürzt.

■ Und ab Gehältern jenseits der 10.000 Euro, die in der 1. Phase 3.446 Euro Entschädigung erhalten haben, wird die Kurzarbeits-Entschädigung im Nachhinein auf null reduziert. Sprich: Je mehr ein Arbeitnehmer verdient, umso geringer wird laut neuer Regel die Kurzarbeits-Entschädigung – und der Unternehmer muss den vollen Lohn zahlen, obwohl der Arbeitnehmer bis zu 90 % auf Kurzarbeit ist.

Millionen klagen gegen das 
Arbeitsmarktservice drohen

Betroffen sind etwa 70.000 der damals knapp 800.000 gemeldeten KurzarbeiterInnen – und mindestens 5.000 Unternehmen. Die drohen jetzt mit Millionenklagen gegen das AMS, weil ihre noch im Juni und Anfang Juli geschlossenen Vereinbarungen über die Kurzarbeits-Entschädigung vom AMS im Nachhinein gebrochen wurden.

Im Schnitt bekommen mittlerweile fast alle Unternehmen zwischen 10 und 25 % weniger ausbezahlt als vereinbart. Was eine Welle der Empörung zur Folge hat.

Die Konsequenz: Alle Arbeitnehmer mit mehr als 6.000 Euro Bruttogehalt sind ab sofort in Kurzarbeits-Betrieben von einer Kündigungswelle bedroht. Weil es sich dabei durchwegs um ältere und hoch qualifizierte Arbeitskräfte handelt, stehen damit genau jene vor der Kündigung, die das Kurzarbeitsmodell der Regierung eigentlich schützen sollte. Im Arbeitsministerium, aber auch bei Gewerkschaft und Wirtschaftskammer steht man dem neuen Kurzarbeits-Chaos noch ratlos gegenüber. Eigentlich wollte man gemeinsam die „Überförderung“ bekämpfen, dass nun das AMS alle Besserverdiener aus der Kurzarbeit eliminiert, sei nie beabsichtigt gewesen.

Aschbacher: "Wollten Über-Förderungen vermeiden"

Im Arbeitsministerium kommt man sich vor wie die sprichwörtliche „Jungfrau, die zum Kind gekommen ist“, hätten doch die Sozialpartner die Kurzarbeits-Pakete verhandelt. Aschbacher zu ÖSTERREICH: „Die von den Sozialpartnern getroffene Vereinbarung für die 2. Phase der Corona-Kurzarbeit hatte zur Folge, dass es zu einer Änderung der Berechnungsmethode und Förderhöhe für Unternehmen gekommen ist. Ziel der Weiterentwicklung war es, Überförderungen zu vermeiden.“

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