Grüne und FPÖ fürchten, dass die anderen Parteien den Ausschuss abdrehen.
Am Ende der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat es im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss am Mittwoch noch einmal gekracht: Wie Grüne und FPÖ heftig kritisieren, wollten die anderen drei Parteien einen Antrag beschließen, wonach weitere Aktenlieferungen für die bereits behandelten Untersuchungsgegenstände bis Ende Dezember gestoppt werden. Nicht einig sind sich die Fraktionen nun, ob es dafür einen einstimmigen Beschluss braucht.
Aktenlieferungen
Konkret geht es um die Themen Telekom (ausgenommen Ostgeschäfte), Buwog, Behördenfunk und Glücksspiel. FPÖ-Fraktionsführer Walter Rosenkranz zeigte sich empört: Man stelle sich beispielsweise vor, Liechtenstein liefere im Zusammenhang mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grassers Stiftungen und Geschäften Unterlagen, und das österreichische Parlament will sie nicht. Es handle sich um eine Änderung des Beweisbeschlusses, und da dieser einstimmig gefasst worden war, müsste nun auch eine Änderung einstimmig erfolgen.
Dieser Meinung sind auch die Grünen. Die Aktion sei ein "schäbiges Manöver" von ÖVP, SPÖ und BZÖ gewesen, den Ausschuss "teil-abzudrehen", wie es Peter Pilz ausdrückte. Drei Parteien hätten dafür gestimmt, aber da es keine Einstimmigkeit gegeben habe, sei der Antrag abgelehnt.
Rechtsauffassungen
"Es gibt verschiedene Rechtsauffassungen", meinte hingegen BZÖ-Mandatar Stefan Petzner. Es handle sich um eine mehrheitliche Entscheidung. Er sei für eine rechtliche Prüfung, wobei er betonte, das Ergebnis dieser Prüfung zur Kenntnis nehmen zu wollen. Inhaltlich argumentierte Petzner, es sei entscheidend, dass die wesentlichen Punkte aufgeklärt werden, und dies sei bei allen bisherigen Themen der Fall gewesen. Die noch bevorstehenden Themen seien davon ohnehin nicht erfasst.
Auch ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon sieht die Aktion nicht als "Abdrehen" des Ausschusses: Der heutige Beschluss von drei Parteien beweise das, denn somit könne man sich auf die kommenden Untersuchungsgegenstände konzentrieren. Zur Rechtslage merkte Amon an, dass man am gestrigen Dienstag einen ähnlichen Antrag (zwischen 12. Juli und 15. August keine Akteneinsicht) eingebracht habe, der von vier Parteien angenommen und zugelassen worden sei. Der heutige Antrag habe dieselbe Struktur, sei nur weiter gefasst - wenn Ausschuss-Vorsitzende Gabriela Moser (G) dies nicht für gültig erachte, begehe sie einen "Missbrauch" des Vorsitzes.
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