Neue Mindestsicherung

Aufstand gegen Kürzung bei Kindern

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Weil Mehrkind-Familien Hunderte Euro im Monat verlieren, wird jetzt an einer Verfassungsklage gebastelt.

Wien. Nach Bekanntwerden der Mindestsicherung neu weitet sich der Protest aus. Weil Mindestsicherungsbezieher ab dem 3. Kind nur noch 43,15 Euro im Monat erhalten, müssen Familien mit Kindern mit Kürzungen rechnen (SOS Mitmensch hat dazu Berechnungen vorgelegt).

Kanzler Sebastian Kurz begründet das so: „Wenn man die Familienbeihilfe dazuzählt, ist man bisher in Richtung 3.000 Euro gekommen. Das haben Menschen, die arbeiten gehen, vielfach nicht.“

Ausgerechnet aus kirchennahen Organisationen kommt der größte Widerstand: „Es darf nicht egal sein, wie viele Menschen von einem Einkommen leben müssen“, so Alfred Trendl vom Katholischen Familienverband. Ähnlich äußerte sich auch die Katholische Aktion.

SOS Mitmensch bezeichnete die Regierungsangaben als „irreführend“. Jeder, der weniger Einkommen habe, als die Mindestsicherung ausmacht, konnte bisher über die Sozialhilfe „aufstocken“. Sinken die Sätze für die Mindestsicherung, bekommen auch all jene, die arbeiten, weniger.

Verfassungsrechtler Walter Pfeil hält die Regelung für verfassungswidrig, in der Opposition überlegt man deshalb eine Verfassungsklage.

 

SOS Mitmensch rechnete Verluste aus

Aufstand gegen Kürzung bei Kindern
© oe24
 

Hartinger: "Man soll davon leben können"

oe24.TV: Einen Teil bekommt man in bar. Kann man von 518 bzw. 300 Euro leben?
 
Beate Hartinger-Klein: Das Wichtigste ist, dass man ein Dach über dem Kopf hat. Das wird ebenso wie Heizkosten zur Verfügung gestellt. Dass man davon leben kann, ist Voraussetzung.
 
oe24.TV: Der Betrag für jedes zusätzliche Kind wird kleiner – bis hin zu 43 € pro Kind …
 
Hartinger-Klein: Das ist falsch. Rechnet man das zusammen und bei einer Dreikindfamilie durch drei – plus die Familienbeihilfe, kommt man auf 300 Euro pro Kind. Das haben arbeitende Familien oft nicht.  
 
oe24.TV: Was passiert jetzt mit der Notstandshilfe?

Hartinger-Klein: Die wird Versicherungshilfe bleiben. Wer sie braucht, fällt nicht in die Mindestsicherung.
 
(gü)
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