Ab 2020
Aus für anonyme Hassposter
10.04.2019Regierung zieht ihr 'digitales Vermummungsverbot' durch – es startet ab 2020.
Wien. ÖSTERREICH berichtete – jetzt ist es amtlich: Der Ministerrat schickte am Mittwoch das neue „Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz“ von Medienminister Gernot Blümel in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist dauert sechs Wochen, im Herbst soll das Gesetz dann im Parlament beschlossen werden – in Kraft tritt es ab 2020. Fix ist: Anonymität in den meisten Diskussionsforen soll dann der Vergangenheit angehören.
- Registrierung. Teilnehmer an Diskussionsforen müssen sich mit Name, Adresse und Benutzername – das kann ein Nickname sein – registrieren. Und zwar, bevor sie Postings absetzten.
- Bestätigung. Am Ende muss der Nutzer seine Identität nachweisen. Im Kanzleramt rechnet man damit, dass dies in den allermeisten Fällen per Code ans Handy stattfinden wird, anonyme Prepaid-Handys wurden ja inzwischen abgeschafft. Alternative: Der User lädt einen Ausweis hoch – den der Anbieter dann aber überprüfen müsste.
- Facebook und Co. Neu ist auch, dass Facebook, Twitter usw. künftig eine Niederlassung in Österreich haben müssen, die für die Umsetzung haftet. Versäumen sie das, drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro.
Gesetz gilt für Seiten mit mehr als 100.000 Usern
Ausnahmen. Das Gesetz gilt für alle Onlineplattformen, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben – oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen. Das wären Facebook, Twitter, aber auch alle Tageszeitungen. Nicht betroffen sind kleinere Medien, darunter auch die höchst umstrittene FP-nahe Plattform „Unzensuriert.at“ oder die SPÖ-Seite „Kontrast.at“. Blümels Begründung: Man habe mit 100.000 Usern ohnehin eine strengere Lösung als in Deutschland (zwei Millionen). „Man wolle zudem „Start-up-Gründungen“ nicht behindern, so der ÖVP-Minister.