Gesetzesentwurf

Ausbildungspflicht bis 18 kommt ab Herbst

08.01.2016

Bisher steigen 5.000 Jugendliche aus Ausbildungssystem komplett aus.

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Ab Herbst soll die Ausbildungspflicht bis zum Alter von 18 gesetzlich verankert werden. Das kündigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Freitag an. Der Gesetzesentwurf dazu stehe vor der Begutachtung - mit einem Nationalratsbeschluss sei bis April zu rechnen, hieß es in einer Aussendung. Sanktionen bei Nichterfüllung werde es aber erst ab dem Schuljahr 2017/2018 geben.

5.000 Jugendliche betroffen
Für den Entwurf ist eine sechswöchige Begutachtungsfrist geplant, diese starte unmittelbar nach der Letztabstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, hieß es aus dem Sozialministerium zur APA. Betroffen von der neuen Verpflichtung wären pro Jahr österreichweit ungefähr 5.000 Jugendliche, die nach der Erfüllung der neunjährigen Schulpflicht entweder eine Hilfstätigkeit aufnehmen, sich ganz aus dem Bildungs- bzw. Ausbildungssystem zurückziehen oder gar nicht am Arbeitsmarkt einsteigen.

Zahl viel zu hoch
"Diese Zahl ist viel zu hoch", was auch für das Risiko gelte, ohne abgeschlossene Ausbildung langzeitarbeitslos zu werden und von Armut betroffen zu sein, erklärte Hundstorfer heute im "Ö1-Morgenjournal". Die Ausbildungspflicht bis 18 solle "verhindern, dass Jugendliche sofort in der Sozialhilfe landen". "Einen großen Beitrag zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit" sieht auch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in einer Aussendung.

Geht es nach einem vorerst informellen, der APA vorliegenden Gesetzesentwurf, müssten ab Herbst alle Jugendlichen unter 18 Jahren entweder eine weiterführende Schule, eine betriebliche bzw. überbetriebliche Lehrausbildung oder Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung wie etwa Produktionsschulen oder AMS-Qualifizierungen besuchen. Auch niederschwellige Maßnahmen wie eine stundenweise Beschäftigung mit dem Ziel der Vorbereitung auf eine weitere Ausbildung fallen darunter. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, dass diese Vorgaben auch erfüllt werden.

Hilfsarbeit nur mehr schwer möglich
Dass ein Jugendlicher unter 18 dann noch Hilfsarbeit verrichtet, wäre den Plänen zufolge nur noch eingeschränkt möglich. "Ausbildungsfreie Zeiträume von bis zu vier Monaten innerhalb von zwölf Kalendermonaten stellen keine Verletzung der Ausbildungspflicht dar", heißt es in dem Vorentwurf, der insgesamt sechs verschiedene Gesetzesmaterien betrifft.

Wird diese Vorgabe verletzt, soll es in letzter Konsequenz auch Sanktionen geben: Nämlich dann, wenn Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung übernehmen und Kontaktaufnahme und Unterstützungsangebote verweigern. Angelehnt an die Bestimmungen bei Schulpflichtverletzungen wären bei einem ersten Verstoß ab Herbst 2017 zwischen 100 und 500 Euro zu bezahlen. Dieser Betrag erhöht sich im Wiederholungsfall auf 200 bis 1.000 Euro.

Geplant ist die Einrichtung von Koordinierungsstellen in allen Bundesländern. Im ersten (Schul-)Jahr rechnet das Sozialministerium mit zusätzlichen Gesamtkosten von 22 Mio. Euro. Im Vollausbau ab 2019 werde man jährlich rund 80 Millionen Euro für die neue Ausbildungspflicht aufbringen.
 

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