Auskunftspflicht für Wirte
EU will Allergie-Experten in jedem Restaurant
11.03.2014Wirte müssen künftig Auskunft über die 14 häufigsten Allergene in ihren Speisen geben.
Allergiker freuen sich, Wirte stöhnen über neue Vorschriften: Ab Jahresende müssen alle Gastronomiebetriebe Auskunft über die 14 häufigsten Allergene, wie Laktose, Gluten oder Eier, in ihren Speisen geben können. Grund für die neue Regelung ist eine EU-Verordnung. Der Gesetzesentwurf ist bereits in Begutachtung.
- Auskunft. In jedem Betrieb wird eine Person bestimmt, die Gästen auf Nachfrage Auskunft über die Allergene in den Speisen geben muss.
- Schulung. Diese Person muss Schulungen zur Ernährungslehre absolvieren. Wer Auskunft geben kann, wird in jedem Betrieb mit einem Aushang bekannt gegeben.
- Alle Betriebe. Betroffen sind auch Würstelstände, Buffets oder Caterings.
SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger zu ÖSTERREICH: „Für die Konsumenten bedeutet die neue Auskunftspflicht mehr Transparenz.“ Sie gilt ab Jahresende.
Manche Wirte proben bereits die Ausweisung der Allergene in verschiedener Form. So hat Gastronom Berndt Querfeld in seinem Café Residenz eine Speisekarte erstellt, in der die Allergene ausgewiesen sind (siehe rechts). Er hofft damit auf neue Zielgruppen.
D. Knob