Parteien sind sich einig
Ausländer sollen Haftstrafe in ihrer Heimat verbüßen
04.12.2018
Heuer wurden bisher knapp 100 Straftäter in ihre Heimat überstellt. Geht es nach den Parteien, sollen es mehr werden.
Knapp 100 ausländische Straftäter sind heuer bisher in ihr Heimatland überstellt worden, um dort eine von einem österreichischen Gericht verhängte Haftstrafe abzusitzen. Der Menschenrechtsausschuss des Nationalrats sprach sich am Dienstag einstimmig dafür aus, das Konzept zu forcieren, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Die vermehrte Verbüßung von Haftstrafen im Heimatland würde nicht nur der Überbelegung der heimischen Gefängnisse entgegenwirken und die Kosten für den österreichischen Strafvollzug senken. Sie wäre im Sinne einer besseren Resozialisierung auch für die Betroffenen vorteilhaft, waren sich die Abgeordneten einig.
Alle Parteien einig
Susanne Fürst (FPÖ) wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte der Insassen aus dem Ausland stamme. Von der Opposition bekundeten Harald Troch (SPÖ), Alma Zadic (Liste Jetzt, vormals Liste Pilz) und Nikolaus Scherak (NEOS) Zustimmung zur Initiative. Menschenrechtliche Standards müssten aber eingehalten werden. Wie Gudrun Kugler (ÖVP) hervorhob, gelangen immer wieder Fälle zum Europäischen Menschengerichtshof (EGMR), die das Gegenteil belegen. Die Probleme reichten von Platz- und Hygienemängeln über fehlende medizinische Versorgung bis hin zu wiederholten Leibesvisitationen und Isolationshaft.
Bulgarien, Rumänien & Co. in Kritik
Laut Justizminister Josef Moser (ÖVP) sind diese Zustände mit ein Grund, warum Österreich verhältnismäßig wenige ausländische Straftäter in die Heimat überstellt. Bis zum Stichtag 20. November waren es exakt 98 Personen, davon 41 Rumänen und zwölf Slowaken. Es müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden.
Immer wieder in der Kritik stehen laut Moser etwa Bulgarien, Rumänien, die Slowakei, Serbien und Ungarn. Der Ressortchef will auf ein Bekenntnis der EU-Länder zu angemessenen Standards in Haftanstalten hinarbeiten. Da der Strafvollzug nicht in das Primärrecht der EU falle, sei eine unmittelbare Finanzierung von Verbesserungen aus dem EU-Budget nicht möglich. Vorstellen kann sich Moser, Mittel der Regionalförderung oder für Deradikalisierung zur Verfügung zu stellen.
Abkommen mit Marokko in Verhandlung
Aktuell in Verhandlung stehe ein Übernahme-Abkommen mit Marokko. Hier müssten noch Datenschutzfragen gelöst werden.