Berger im Interview: "Ich bin mit dem französischem Justizminister in Kontakt". Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft ist für sie kein Thema.
Die neue Justizministerin Maria Berger (S) hat wegen der Auslieferung von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner jetzt direkte Gespräche mit der französischen Regierung aufgenommen. "Ich bin in Kontakt mit dem französischen Justizminister (Pascal) Clement", sagte Berger am Freitag in einem Interview. Dabei gehe es vor allem um "die Fristen, bis wann wir ihn (Elsner) brauchen" und darum, "auf die Bedeutung des Falles hinzuweisen".
"Weiter so" als geforderte Weisung?
Gericht und
Staatsanwalt hätten in Aussicht gestellt, dass der Prozess gegen Elsner Ende
April, Anfang Mai beginnen könnte. Bis dahin könnte die Anklage
rechtskräftig sein, so Berger. Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft,
wie von BZÖ-Chef Peter Westenthaler gefordert, kann sich die neue
Justizministerin aber nicht vorstellen. Die Staatsanwaltschaft habe bisher
alles getan und unternehme auch jetzt alles, was rechtlich und
organisatorisch möglich sei. Berger wörtlich: "Die Staatsanwaltschaft Wien
ist da sehr dahinter. Welche Weisung soll ich ihnen geben. 'Weiter so?' Eine
solche Weisung wäre wahrscheinlich ein Novum in der Verwaltungsgeschichte."
Garantieerklärung
Schon im Herbst habe die
Staatsanwaltschaft Frankreich angeboten, eine Flugambulanz zu schicken. Auch
aktuell sei sie derzeit "im exzellenten Kontakt mit den französischen
Kollegen", versicherte Berger. Erst diese Woche hatte es ein Treffen
zwischen den Wiener Staatsanwälten Georg Krakow und Ronald Schön und dem
Staatsanwalt in Aix-en-Provence, Bertrand Charpentier, in Wien gegeben. Laut
"Format" sollen auch eine Garantieerklärung der österreichischen Justiz und
eine Aufstockung der Anzahl betreuender Ärzte beim flugambulanten Transport
im Gespräch gewesen sein.
Transportfähigkeit?
Letztlich seien es "nach dem Recht des
europäischen Haftbefehls die Behörden des Aufnahmestaates, die entscheiden
müssen, ob die Transportfähigkeit gegeben ist", betonte Berger. Dabei seien
auch die französische Gerichte von Gutachten abhängig. "Das ist auch in
Österreich so. Auch ein in Österreich Ansässiger kann sich einem Verfahren
durch eine ärztliche Bestätigung entziehen, die ihm bescheinigt, dass er
nicht vernehmungsfähig ist und an dem Prozess nicht teilnehmen kann",
betonte Berger.
Europäischer Haftbefehl
Gegen Elsner liegt wegen der Causa
BAWAG seit 14. September 2006 ein europäischer Haftbefehl vor. Der
Ex-BAWAG-Chef ist wegen des Verdachts der Untreue, schweren Betrugs und
Bilanzfälschung im Zusammenhang mit Milliarden-Spekulationsverlusten bei der
ehemaligen Gewerkschaftsbank angeklagt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Kurz
nach dem Haftbefehl hatten die französischen Behörden den früheren
BAWAG-Generaldirektor inhaftiert, dann aber wegen seines angeschlagenen
Gesundheitszustands wieder in seiner Villa in Südfrankreich unter Hausarrest
gestellt. Wegen angeblicher Transportunfähigkeit wird er derzeit immer noch
in seiner Villa in Gewahrsam gehalten. Im Februar soll sich Elsner einer
Herzoperation unterziehen.
Justizministerin Berger betonte aber, über die angebliche Operation wisse man bisher ausschließlich von Elsners Anwalt. Einen genauen Zeitpunkt für die OP habe der Anwalt außerdem nicht genannt.